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Tabellarischer Auszug aus einem Grundbuch
Aufgeführt wird danach dann : "Von Band 113 Blatt XXX hierher übertragen"
Kann jemand helfen ?
Im Erbschaftsrecht gibt es für Bestand zwei Begriffe: der Aktiv- und der Passivbestand. Im Fransösischen heißen sie actif / passif de succession.
Übertragung = transfert
Zuschreibung = transfert
Das Thema Grundbuch hatten wir hier bereits. In Frankreich gibt es allgemein kein Grundbuch, ausser in drei Departements, die das aus ihrer "deutschen Zeit" weiterführen (siehe Livre foncier — Wikipédia (wikipedia.org)). Es gibt also keine couranten Fachbegriffe die man verwenden müsste.
Ich nehme an, es geht um die Spalte 6 des Bestandsverzeichnis. Wenn man sich das Grundbuch der drei Departements ansieht (Microsoft PowerPoint - 2013-02-21 Comment lire une copie du livre foncier.pptx), dann müsste dies sinngemäss unter Assise, Créé(e) par oder Mis(e) à jour par stehen, je nachdem es von vorne herein oder nachträglich zugeschrieben wurde.
Ansonsten einfach sinngemäss übersetzen, z.B. parcelles et attributions
Article 34 paragraphe 1er du Décret n° 2009-1193 du 7 octobre 2009 relatif au livre foncier et à son informatisation dans les départements du Bas-Rhin, du Haut-Rhin et de la Moselle :
"Un immeuble foncier peut être réuni à un autre si les immeubles sont situés dans la même circonscription foncière, appartiennent à un même titulaire de droits et ne sont pas grevés de droits ou charges différents."
https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTE...
Das Wörterbuch hat für "Zuschreibung eines Grundstücks" "inscription de l'accession à un terrain"
Siehe Wörterbuch: accession
- muß freilich nicht richtig sein. Kommt vielleicht "réunion" in Frage (s.o.)?
Die F(ort-)Führung der "deutschen" Grundbücher in den fraglichen französischen Gebieten beruht übrigens auf (inzwischen) republikanisch französischen gesetzlichen Grundlagen, so daß es auch entsprechende französische Begriffe gibt.
Es geht letztlich um die Überschrift einer Spalte, in der Zu- und Abschreibungen eingetragen werden. Man kann das nicht 1:1 übertragen, da die Grundbuchblätter sehr landesspezifisch sind.
Deshalb habe ich - auch in den fraglichen Vorschriften - zumindest auf die Schnelle nichts zweifelsfrei Passendes finden können und mich eines Vorschlags enthalten. Vielleicht ist jemand bei weiterer Suche erfolgreicher.
Immerhin bin ich bei dieser Gelegenheit auf eine französische Übersetzung des BGB aus der Zeit nach der vorletzten Jahrtausendwende gestoßen, die noch heutzutage nützlich sein könnte.
Danke für Eure sehr hilfreichen Beiträge ;)