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    Abschreibung (Grundbuch)

    Source

    Möchte ein Eigentümer sein Grundstück oder ein Teil seines Grundstücks verkaufen oder verschenken wird das Grundstück oder der Grundstücksteil von seinem Grundbuchblatt auf ein anderes (bestehendes oder neues) Grundbuchblatt des Käufers/Beschenkten übetragen. Diesen Vorgang nennt man Abschreibung.

    Commentaire

    Aber wie sagt man das auf Französisch ?

    Auteursalamandre (695837) 08 Juin 23, 11:37
    Commentaire

    radiation


    #1Auteur hannabi (554425) 08 Juin 23, 11:54
    Commentaire

    So simpel kann es sein ;) Dank Dir hannabi

    #2Auteursalamandre (695837) 08 Juin 23, 16:09
    Vorschlagdivision
    Source

    Aus § 7 der (deutschen) Grundbuchordnung :


    "(1) Soll ein Grundstücksteil mit einem Recht belastet werden, so ist er von dem Grundstück abzuschreiben und als selbständiges Grundstück einzutragen.

    (2) Ist das Recht eine Dienstbarkeit, so kann die Abschreibung unterbleiben, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist..."


    https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/BJNR00...


    Article 35 du Décret n° 2009-1193 du 7 octobre 2009 relatif au livre foncier et à son informatisation dans les départements du Bas-Rhin, du Haut-Rhin et de la Moselle :


    "Lorsqu'une partie d'un immeuble doit être grevée d'un droit réel, l'immeuble est divisé pour les besoins de la publicité foncière.

    Si le droit réel consiste en une servitude foncière, un droit d'usage ou d'habitation ou en des prestations foncières, cette division n'est obligatoire que pour prévenir une confusion."


    https://www.legifrance.gouv.fr/loda/id/JORFTE...



    Commentaire

    Ein Vergleich dieser beiden Texte legt den Begriff "division" nahe.


    "Radiation" scheint mir "Löschung" (eines Rechts) zu bedeuten.

    #3Auteur Kurt A. (1313470) 08 Juin 23, 18:18
    Commentaire

    "radiation" ist die Löschung eines Grundbucheintrags.

    Im vorliegenden Fall wird ein Grundstück oder ein Grundstücksteil von einem Grundbuchblatt gelöscht und sodann auf ein anderes Grundbuchblatt "umgetragen" (übertragen = transférer).

    Von einem Recht ist hier m. E. nicht die Rede; es handelt sich vielmehr um eine simple Übertragung. Dass damit auch Rechte übertragen werden, ist hier nicht von Belang.


    #4Auteur hannabi (554425) 08 Juin 23, 18:36
    Vorschlagdistraction
    Commentaire

    Später :


    In der bereits zuvor von mir zu Rate gezogenen Übersetzung der Grundbuchordnung aus dem Jahr 1910 heißt es :


    "Lorsqu'une portion d'un immeuble doit être gravée d'un droit, on doit la distraire de l'immeuble entier et inscrire comme immeuble distinct. Si ce droit consiste en une servitude ou une charge réelle, on peut ne pas faire cette distraction lorsqu'il n'y a pas de confusion à craindre."


    In dem Ausgangstext geht es zumindest auch um die Übertragung des Eigentums an einem Teil eines Grundstücks; dieser Teil ist dann (von dem zuvor ungeteilten Grundstück) abzuschreiben (nicht: zu löschen).


    Ich beabsichtige, mich an der Erörterung der - vermeintlich ? - "simplen" Frage nicht weiter zu beteiligen.



    #5Auteur Kurt A. (1313470)  08 Juin 23, 18:47
    Commentaire

    Schade. Bei solchen Diskussionen kommt oft viel raus.

    "distraction" bezieht sich in deinem Beleg wiederum auf ein Recht. In meinen Quellen bezieht sich distraction z. B. auf Pfändungen und ist dort "die Aussonderung" und "das Beiseiteschaffen" von Vermögensteilen und impliziert auch die "Unterschlagung" (von gepfändeten Gütern).

    Bei dem Begriff "Abschreibung = radiation" irrst du leider. Eines seiner Bedeutungsfelder (Jura) ist die Streichung oder Löschung von Eintragungen.


    #6Auteur hannabi (554425) 09 Juin 23, 15:08
    Commentaire

    Diese Bedeutung von "Abschreibung" war mir bisher unbekannt. Es geht also um die Übertragung eines Grundstücks auf einen neuen Eigentümer. "Überschreibung" hätte ich da logischer gefunden, aber mich fragt ja keiner :-)


    "Radiation" scheint mir aber nur der eine Teil zu sein, nämlich die Löschung des vorherigen Eigentümers. Aber auch da mag ich irren, den ich kenne die Terminologie in Frankreich nicht.


    Irgendwas mit "transfer" oder "transcription"?

    #7Auteur Nirak (264416) 09 Juin 23, 17:52
    Commentaire

    re #7, die EU-Terminologie-Datenbank hat dazu leider nur eine Erläuterung, keine Übersetzung : (weitere Details im Link, Begriff ggf. neu in Suchmaske eingeben) : 


    https://iate.europa.eu/search/result/16549373...

     ... 3543290

       LAW

    de

       Anmerkung der Abschreibung

    Term reference: ATERM - § 452 Art. 1 Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

    Definition: spezielle Grundbuchseintragung, die die Zuschreibung eines Bestandteiles eines Grundbuchskörpers und seine Zuschreibung zu einem anderen Grundbuchskörper oder die Eröffnung einer neuen Einlage für festhält.

    Definition reference: ATERM - nach § 20 (b) und 74 Abs. 1 Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955

    Term Note: Die Abschreibung des Bestandteiles eines Grundbuchskörpers und seine Zuschreibung zu einem anderen Grundbuchskörper oder die Eröffnung einer neuen Einlage für diesen Bestandteil ist nur dann zulässig, wenn der abzuschreibende Teil genau, nötigenfalls durch Pläne, von denen eine Kopie in der Urkundensammlung aufzubewahren ist, bezeichnet ist und wenn die das Begehren begründenden Urkunden den zu einer Einverleibung des Eigentumsrechtes vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechen. ...


    #8Auteur no me bré (700807) 09 Juin 23, 18:49
    Commentaire

    @ Nirak

    Guck mal bitte meine @4 an, darin habe ich den transfert angegeben.


    #9Auteur hannabi (554425) 09 Juin 23, 23:40
    Commentaire
    mutation du titre foncier
    ? Auf jeden Fall bei meinen Bekannten aus Kamerun und Togo.
    #10Auteur Ceesem (719060)  12 Juin 23, 17:58
     
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