Werbung
LEO

Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.

Wollen Sie LEO unterstützen?

Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!

 
  •  
  • Betreff

    Change of control

    Quellen
    The contact contains a change of control clause
    Kommentar
    legal stuff
    Verfasserdurban201007 Sep. 07, 15:29
    Kommentar
    What kind of contract is this? What is it about?
    #1VerfasserSinn- und Kontextsucher07 Sep. 07, 15:32
    VorschlagChange of control
    Quellen
    Distribution contract -
    can be terminated if either the ownership of either party to the contract changes
    #2Verfasserdurban201007 Sep. 07, 15:37
    Kommentar
    Da bin ich gespannt. Meines Wissens gibt es kein deutsches Schlagwort für die Klausel, die ein Kündigungsrecht wegen der Änderung der Eigentumsverhältnisse der jeweils anderen Partei vorsieht. Was sagen denn unsere Rechtspraktiker dazu?
    #3Verfasserhilfesuch07 Sep. 07, 15:45
    Kommentar
    In der deutschen Rechtssprache, zumindest in wirtschaftsrechtlichen Anwaltskanzleien, wird das in der Regel nicht übersetzt, sondern meist der Begriff "Change-of-Control-Klausel" verwendet.
    #4Verfasser neutrino (17998) 07 Sep. 07, 15:46
    Kommentar
    Ein Schlagwort ist mir nicht bekannt, ggf. muss der beriff umschrieben, d.h. erläutert werden. Dafür bedarf es jedoch eines oder mehrerer Sätze.
    #5Verfasser neutrino (17998) 07 Sep. 07, 15:47
    VorschlagKlausel betr. den Wechsel der Eigentumsverhältnisse
    Kommentar
    So würde das wohl in einer deutschsprachigen Vereinbarung heißen.

    @neutrino: Eine Umschreibung ist nicht gerade nötig und die Zahl der Wörter zählt man ja auch sonst nicht, wenn es darum geht, einen Sachverhalt in der Fremdsprache präzise und idiomatisch wiederzugeben.
    #6VerfasserBastian07 Sep. 07, 15:54
    VorschlagAnteilseignerwechsel
    Quellen
    Klausel zum Anteilseignerwechsel
    Kommentar
    "Eigentumsverhältnissen" würde ich hier eher nicht sagen. Der hochsprachliche Jurist spricht doch nach wie vor eher nicht von Eigentümern einer Kapitalgesellschaft, sondern von Anteilseignern. So viel Zeit muss sein.
    #7VerfasserK.07 Sep. 07, 15:59
    Kommentar
    Klausel zum Anteilseignerwechsel definiert nicht die Rechtsfolge, nämlich entweder die Kündigungsmöglichkeit (meistens) oder die automatische Kündigung (seltener).

    Der Terminus "Change-of-Control-Klausel" impliziert jedoch diese Rechtsfolge. Ich bin in einer international wirtschaftsrechtlichen Kanzlei tätig, wir verwenden diesen Begriff unübersetzt.

    @K: Dann würde ich aber "Gesellschafterwechsel" verwenden, da es ansonsten bei Personengesellschaften nicht passt.

    #8Verfasser neutrino (17998) 07 Sep. 07, 16:32
    VorschlagGesellschafterwechsel
    Kommentar
    Richtig, "Gesellschafterwechsel" ist besser als "Anteilseignerwechsel", wenn eine der Parteien eine Personengesellschaft sein sollte.

    Warum "Change of control-Klausel" aber mehr implizieren soll als "Klausel zum Gesellschafterwechsel", leuchtet mir nicht zwingend ein. Wer mit dem Begriff "change of control-Klausel" eine Klausel bestimmten Inhalts verbindet, wird den entsprechenden Inhalt auch bei einer "Klausel zum Gesellschafterwechsel" erwarten.

    Die Verträge, die ich gesehen habe, sind übrigens alle überhaupt nicht übersetzt worden (also vollständig englische Sprache). Wenn man schon übersetzt, sehe ich nicht, warum man ausgerechnet "change of control" unübersetzt lassen sollte.
    #9VerfasserK.07 Sep. 07, 18:25
    Kommentar
    Soweit (deutschsprachige) Geschäftsführerverträge oder Vorstandsverträge in den entsprechenden Vertragshandbüchern oder Formularhandbüchern eine solche Klausel enthalten, wird diese meist "Change of Control-Klausel" genannt. Innerhalb der Fachliteratur ist die Change of Control-Klausel ebenfalls ein terminus technicus, der selten übersetzt wird. Innerhalb der Klauseln wird dann aber meist der Begriff "Kontrollwechsel" verwendet. Teilweise werden umfassendere Klauseln, die auch Fusionen etc. erfassen, aber einfach mit "Gesellschaftsrechtliche Veränderungen" überschrieben.
    #10Verfassermoka81 (609661) 29 Jul. 09, 18:45
    VorschlagKontrollwechsel
    Kommentar
    Kontrollwechsel scheint am ehesten angemessen. Es geht ja darum, dass die Mehrheit der Besitzverhältnisse wechseln und nicht ein Gesellschafterwechsel stattfindet (das findet auch dann statt, wenn sich z.b. die XY Vermögens GmbH mit 1% beteiligt).
    #11VerfasserCF Gast08 Feb. 11, 15:26
     
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  
 
 
 
 
 ­ automatisch zu ­ ­ umgewandelt