Zorrie vorab fürs Leichenfleddern. Im Folgenden ein kleiner Praxisbericht.
Rechtliche Hintergrundinformation
Nach § 18 Absatz 1 Satz 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO; abrufbar via
http://www.bmi.bund.de/cln_144/SharedDocs/Dow... ) ist der Schriftverkehr nach außen (das heißt, nach außerhalb des Ministeriums) mit "Im Auftrag" zu zeichnen. Dies bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter z. B. einen Brief "für die Ministerin" verfasst oder unterschreibt, sondern lediglich, dass im Rahmen der beschränkten Gattungs- oder Einzelvollmacht (s. den aufschlussreichen Link von tralala) gehandelt wird.
Zur konkreten Situation
Ich bin Jurist, sitze zurzeit in einem deutschen Bundesministerium und bin zeichnungsbefugt im Sinne von § 17 Absatz 1 GGO. Schon häufiger habe ich mir die Frage gestellt, wie "i. A." zu übersetzen sei. Zunächst hielt ich vomkrayns Vorschlag, "Im Auftrag" ohne Übersetzung zu übernehmen, für den geschicktesten. - Dies wäre nach deutschem Recht korrekt und im Falle stärkerer Verwunderung auf der Empfängerseite würde dem Empfänger lediglich die Nachfrage aufgebürdet, was es denn bitte mit dieser krautisch-kryptischen Formulierung auf sich habe. Diese Alternative halte ich nach wie vor für gangbar und rechtssicher.
Nach ausgiebigem Studium der GGO und unserer Hausverfügung sowie nach Rücksprache mit dem internen Organisationsreferat sagte mir eine Dame (native AE) unseres Sprachendienstes, dass dort bei Übersetzungen in der Regel "For the [insert authority or the like]" bzw. "For the Minister" oder "For the State Secretary" verwendet wird. Das ist meines Erachtens brillant, da es sowohl klar verständlich ist als auch die rechtlichen Implikationen andeutet (selbst wenn es im Englischen keine Entsprechung zu "Im Auftrag" geben sollte).
Aus diesen Auskünften habe ich mir oben aufgeführte beispielhafte Übersetzung zurechtgebastelt. Ich hoffe, das kann zumindest öffentlichen Bediensteten, vielleicht auch anderen helfen.