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"Beim Erwerb einer Immobilie taucht häufig die Frage auf, in welchem Erwerbsverhältnis die Käufer in das Grundbuch eingetragen werden sollen. Die mit Abstand häufigste Erwerbsform durch Eheleute oder nichteheliche Lebensgefährten ist das Bruchteilseigentum zu je 1/2."
https://immobilienmarkt-magazin.de/immobilien...
#10: Nein, das Erwerbsverhältnis im Kaufvertrag bezieht sich nur auf die Erwerber*innen (= Käufer*innen), wenn es sich z. B. um Eheleute oder sonstige mehrere Erwerber*innen handelt und beschreibt welchen Anteil jede*r von ihnen erwirbt.