Comment | Ketrin (#30),
das i.A. zu übersetzen mag zwar höflich erscheinen, aber ich würde dringend davon abraten, weil es in der Vertretung eines Unternehmens eine definierte Bedeutung hat (ob nach HGB oder sonstwas, weiß ich nicht - ich bin kein Jurist). Es bedeutet eben nicht, daß ich für jemanden unterschreibe, der gerade nicht da ist und mich darum gebeten hat das für ihn zu erledigen. Das kommt auch vor, aber dann unterschreibe ich mit f. i.A. MeinName; als Unterzeichner gilt dann aber der unter der Unterschrift namentlich benannte Kollege. Egal, in welcher Sprache. In der Praxis ist das in der Regel völlig irrelevant, weil ich mir bei den Schreiben, die ich erhalte, zwar durchlese wer da unterschrieben hat, aber den Geschäftspartnern meines Unternehmens doch so weit vertraue, daß die unterzeichnenden Personen auch die Befugnis hatten, sich mit dem Anliegen an mich zu wenden. Und ich gehe davon aus, daß die andere Seite das auch so handhabt. Bei öffentlichen Ausschreibungen sieht die ausschreibende Stelle aber durchaus schon mal nach, ob die Unterzeichnenden 1. durften und 2. korrekt unterschrieben haben. Da geht es nicht um Höflichkeiten, sondern um die Gültigkeit des Ausschreibungsverfahrens. |
---|