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    i.A. Im Auftrag

    [form.]
    Sources
    Was kann ich unter einen Englischen Brief schreiben, wenn dieser im Auftrag einer anderer Person unterzeichnet wird?
    Im Deutschen würde z.B. die Sekretärin unterschreiben i.A. Prof. XXXY

    Authorbarbara12 Nov 08, 13:17
    Comment
    Bitte such doch mal im Forum - da gibt es zig Anfragen zu ;-)
    #1AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 13:18
    Comment
    wie oft denn noch?

    Such mal im Archiv (= Suche in allen Foren)
    #2Author penguin (236245) 12 Nov 08, 13:18
    Comment
    Lies dir doch mal diesen Faden sorgfältig durch:
    related discussion: Klappe die dreitausendste: im Auftrag
    #3Authorcsilla12 Nov 08, 13:21
    Suggestionpp
    Sources
    pp = per procurationem (A Latin phrase meaning that you are signing the letter on somebody else's behalf; if they are not there to sign it themselves, etc)
    Comment
    Used in the UK for signing letters on someone's behalf and does not necessarily imply that the signatory is authorised.

    Damit auch die richtige Lösung noch mal gegeben wird
    #4Authorfifth time of answering12 Nov 08, 13:56
    Comment
    "Damit auch die richtige Lösung noch mal gegeben wird" - wenn es denn die richtige Lösung wäre. Aber leider ist sie das nicht, jedenfalls nicht immer und unter allen Umständen.

    Muß noch mal gesagt werden.
    #5AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 13:57
    Comment
    Prokura bedeutet in D etwas völlig anderes, lies dir doch bitte einmal den Faden durch, der von mir eröffnet wurde und in dem das alles lang und breit diskutiert wurde.
    Ich finde das ziemlich ärgerlich und unfair, wenn du jede Woche wieder dieselbe falsche Antwort gibst.
    #6Authorcsilla12 Nov 08, 14:52
    Comment
    csilla, wen meinst Du?
    #7AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 14:53
    Sources
    http://dictionary.cambridge.org/define.asp?ke...

    pp (DOCUMENTS)
    preposition UK FORMAL
    used to show when someone has signed a document for a person who is not available to sign it:
    "I hope to hear from you soon. Yours sincerely, Chris Smith, pp Rebecca Collings."
    Comment
    Assuming barbara is in GB and writing a brief to another native speaker, then #4 is perfectly right. Because of possible confusion with "Prokura", it should perhaps not be used for English letters going e.g. to Germany
    #8AuthorMikeAL (457466) 12 Nov 08, 15:01
    Comment
    Bakon, ich glaube, sie meint "fifth time of answering" - du hast doch von Prokura gar nichts gesagt, oder?
    #9Author ray-c (408594) 12 Nov 08, 15:02
    Comment
    Aber mich drauf bezogen ...
    #10AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 15:03
    Comment
    Sorry, Bacon, ich meine natürlich #4.
    Du hattest dich ja fleißig und hilfreich an meinem langen Faden zum Thema beteiligt.
    #11Authorcsilla12 Nov 08, 15:04
    Comment
    Und ich meinte natürlich Bacon ... wie peinlich.
    #12Author ray-c (408594) 12 Nov 08, 15:05
    Comment
    csilla, dann bin ich ja beruhigt ;-)
    #13AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 15:08
    Comment
    Ich habe keine Ahnung, wie i.A. übersetzt wird, aber ich betrachte das i.V., i.A. und ppa. als Teil der Unterschrift. Und meinen Namen übersetze ich ja auch nicht mit. Wenn ich als Repräsentant meiner Firma etwas unterschreibe, dann ist das eine Firma nach deutschem Recht, und demzufolge gehören die nach deutschem Recht vorgesehenen Zusätze so wie sie sind dazu.
    Ich habe nun wahrlich schon genug Briefe unterschrieben, die durchaus auch verpflichtenden Charakter haben, aber am i.A. oder i.V. hat sich noch nie jemand gestört.
    Aber ich habe auch schon oft gesehen, daß Leute "Diploma - Engineer" auf ihre englische Visitenkarte haben drucken lassen. Auf die Idee, "Geselle der Künste" auf eine deutsche zu schreiben, ist aber komischerweise noch keiner gekommen...
    Fazit: Man muß nicht alles übersetzen.
    #14AuthorNico12 Nov 08, 15:32
    Comment
    War ja klar, dass auch dieser Faden mal wieder Überlänge kriegt.

    Lest doch bitte mal den von csilla in #3 geposteten Faden durch.

    Das muss doch nun wirklich nicht ewig auf's Neue diskutiert werden.
    #15AuthorBab (431370) 12 Nov 08, 15:39
    Comment
    Nico, das ist nicht dasselbe. Akademische Titel sind Teil des Namens, und es ist strafbar, einen zu tragen, wenn man keinen hat. D.h. es ist auch strafbar, sich einen "MSEE" anzudichten, wenn man Dipl.-Ing. der Elektrotechnik ist.
    Die diskutierten Floskeln sind sicher kein solcher Teil des Namens - aber was sie bedeuten, hat Bacon schon in meinem früheren Faden, der wie gesagt in #3 verlinkt ist, erklärt.

    Bab, das Problem ist leider, dass mein Faden zwar einiges klärt, aber immer noch nicht zu einer völlig zufriedenstellenden Lösung kommt, wenn "on behalf of" nicht passt... :-(
    #16Authorcsilla12 Nov 08, 15:43
    Comment
    Offenbar schwer zu verstehen, dabei steht alles Wichtige im HGB ab §48, insbesondere wg. i.A. und i.V., was sich nich auf eine abwesende Person bezieht sondern im Auftrag oder in Vertretung der Firma.

    HGB § 57
    Der Handlungsbevollmächtigte hat sich bei der Zeichnung jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes zu enthalten; er hat mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatze zu zeichnen.

    #17Author Pachulke (286250) 12 Nov 08, 15:59
    Comment
    Ist jede angestellte Sekretärin automatisch Handlungsbevollmächtigte im Sinne des HGB?
    Habe keine Ahnung von allgemein-juristischen Dingen und muss daher solche Fragen stellen, auch wenn doch alles so einfach ist, dass niemand nie nicht darüber diskutieren müsste.
    #18Authorcsilla12 Nov 08, 16:28
    Comment
    @csilla
    Natürlich sind die diversen Kürzel nicht Teil des Namens, aber Teil der Unterschrift, zu der ich in meiner Firma zu deren Vertretung berechtigt bin. Also unterschreibe ich mit i.A. oder i.V. (da ich eine beschränkte Vertretungsvollmacht habe, kommt beides vor), egal, in welcher Sprache der Brief oder Vertrag abgefasst ist.
    #19AuthorNico12 Nov 08, 17:01
    Suggestionpp /ppa
    Sources
    Das steht für pro Persona. Ich hab's jedenfalls so gelernt. Dazu gehören doch aber noch diese Reference Initials, also z.B. MB/tt am Anfang des Briefes (je nach Layout). MB wäre in meinem Beispiel der Chef und tt die Sekretärin. Sollte diese dann unterschreiben, sieht das so aus:

    Yours sincerely,

    pp. XXX (Unterschrift Sekretärin)

    Sales Assistant (zum Beispiel)
    Comment
    Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege. Es ist ja nicht immer richtig, was man so lernt.
    #20AuthorHugolinchen12 Nov 08, 17:13
    Comment
    Du liegst - für Deutschland - total falsch. In D bedeutet "pp / ppa" (per procura" und bedeutet eine bestimmte Art der Vollmacht.

    #21AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 17:15
    Comment
    Aber für GB völlig richtig!
    #22AuthorMikeAL (457466) 12 Nov 08, 17:25
    Comment
    Vielleicht noch zur Ergänzung:
    http://en.wikipedia.org/wiki/Procuration

    Mich beschleicht langsam das Gefühl, dass die Abkürzung p.p. in Deutschland und im englischsprachigen Ausland nicht deckungsgleich verwendet werden. Aber wenn ich mich nicht irre, wurde auch das in dem von csilla ausgegrabenen Faden bereits ad nauseam diskutiert.
    #24Author ray-c (408594) 12 Nov 08, 17:39
    Comment
    Es ist kein Frage der Sprache sondern des HGB, welches nur innerhalb Deutschlands gilt.
    #25Author Pachulke (286250) 12 Nov 08, 18:00
    Comment
    Aber das HGB gilt sicher nicht für UK/USA etc., oder Pachulke?
    #26Author ray-c (408594) 12 Nov 08, 18:01
    Comment
    Pachulke, nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern wenn deutsches Recht anwendbar ist, was durchaus auch bei Auslandsberührung der Fall sein kann. Kleiner, aber feiner Unterschied.
    #27AuthorBacon [de] (264333) 12 Nov 08, 18:02
    Sources
    ..und um noch eins draufzusetzen: Da hier in der Kategore "Englisch gesucht" angefragt wurde, ist die Antwort:
    Wo im deutschen Brief "i.A. Angelika Meyer" steht, steht
    m englischen Brief "pp Angelika Meyer".
    Comment
    Nun fetzt mal weiter...
    #28Authorich12 Nov 08, 18:02
    Comment
    ich, hast du den von csilla verlinkten Faden gelesen? So kategorisch kann man das ganz sicher nicht sagen.
    #29Author ray-c (408594) 12 Nov 08, 18:04
    SuggestionHGB????
    Sources
    ich krieg ja gerade zuviel. Wenn ich einen Brief nach England schreibe, möchte ich Missverständnisse und Verunsicherung auf der anderen Seite vermeiden, daher wird das konsequenterweise übersetzt. HGB hin oder her. Jeder, der global handelt, sollte in der Lage sein, global zu denken und das bezieht sich auch auf die Korrespondenz. Wie wollt Ihr Eure Verträge sauber unter Dach und Fach bringen, wenn Euer Gegenüber erstmal das HGB übersetzen soll?

    Für mich ist eine Frage der Höflichkeit vor allem im internationalen Bereich.
    #30Authorketrin66 (317837) 18 Nov 08, 09:47
    Comment
    ketrin, ich kenne einige gute Anwälte, die Dich im Falle eines Falles gern beraten werden - billig sind wir aber nicht ;-)
    #31AuthorBacon [de] (264333) 18 Nov 08, 09:49
    Comment
    Eben, das HGB hilft, Missverständnisse und Verunsicherung auf der anderen Seite zu vermeiden, daher wird das konsequenterweise nicht übersetzt, sofern deutsches Recht von belang ist.
    Und in einem juristisch gut beratenen Betrieb unterzeichnet keine Sekretärin iA, denn dort hat jede Person die i.A. oder i.V. zeichnen darf, ein Schreiben der Geschäftleitung:
    "ab 1. April erhalten Sie eine aussertarifliche Zusage. Wir duerfen Sie ferner bitten, hinfort bei Vorgängen, die ihren Arbeitsbereich betreffen, ihrer Unterschrift 'i.A' voranzusetzen."
    #32Author Pachulke (286250) 18 Nov 08, 10:03
    Comment
    Pachulke, bist du eigentlich auch Juristin?
    #33Authormurxl18 Nov 08, 10:57
    Comment
    Ketrin (#30),

    das i.A. zu übersetzen mag zwar höflich erscheinen, aber ich würde dringend davon abraten, weil es in der Vertretung eines Unternehmens eine definierte Bedeutung hat (ob nach HGB oder sonstwas, weiß ich nicht - ich bin kein Jurist). Es bedeutet eben nicht, daß ich für jemanden unterschreibe, der gerade nicht da ist und mich darum gebeten hat das für ihn zu erledigen. Das kommt auch vor, aber dann unterschreibe ich mit f. i.A. MeinName; als Unterzeichner gilt dann aber der unter der Unterschrift namentlich benannte Kollege. Egal, in welcher Sprache.
    In der Praxis ist das in der Regel völlig irrelevant, weil ich mir bei den Schreiben, die ich erhalte, zwar durchlese wer da unterschrieben hat, aber den Geschäftspartnern meines Unternehmens doch so weit vertraue, daß die unterzeichnenden Personen auch die Befugnis hatten, sich mit dem Anliegen an mich zu wenden. Und ich gehe davon aus, daß die andere Seite das auch so handhabt.
    Bei öffentlichen Ausschreibungen sieht die ausschreibende Stelle aber durchaus schon mal nach, ob die Unterzeichnenden 1. durften und 2. korrekt unterschrieben haben. Da geht es nicht um Höflichkeiten, sondern um die Gültigkeit des Ausschreibungsverfahrens.
    #34AuthorNico18 Nov 08, 11:20
    Comment
    *schnarch*
    Wenn ihr das alle so genau wisst, warum führt dann eigentlich mein alter Faden nach einer ebensolangen Diskussion zu keiner befriedigenden Lösung?

    (Außer im Falle des "on behalf of", das Nico gerade for the umpteenth time beschrieben hat.)
    #35Authorcsilla18 Nov 08, 11:22
    Comment
    Verfasser #35, csilla, fragt: "warum führt dann eigentlich mein alter Faden nach einer ebensolangen Diskussion zu keiner befriedigenden Lösung?"

    Verfasser #5, DD (AE), erklärt in csilla's Faden dort warum: "ich würde auch on behalf sagen, aber das gefällt doch csilla nicht".

    #36Author Pachulke (286250) 18 Nov 08, 12:03
    Comment
    Bitte mein ganzes Posting lesen. (Außer im Falle des "on behalf of", das Nico gerade for the umpteenth time beschrieben hat.)
    Bei "i.A. Mr. Big Cheese: Mariechen Müller" kann ich natürlich "on behalf of" verwenden, wenn der Chef gerade nicht da war. Das wäre dann nur im Deutschen eine genau genommen unpassende Verwendung von "i.A.".
    Die Frage bleibt immer noch, was man macht, wenn "i.A." im Ernst nach HGB oder whatever davorstehen muss. Wozu das führt, habe ich ja drüben gepostet: Es kam ein Brief, in dem angenommen wurde, dass der Vorname der unterschreibenden Person "I.A." wäre.
    #37Authorcsilla18 Nov 08, 12:07
    Comment
    @ csilla:
    Was ist denn daran so schlimm, wenn jemand denkt, i.A. wäre ein Vorname (so wie T.S. Garp...). Die echten Probleme im geschäftlichen Briefverkehr liegen nach meiner Erfahrung woanders - nämlich im Inhalt.
    #38AuthorNico18 Nov 08, 17:28
    Comment
    Eine falsche Vornamenszuschreibung ist wohl weniger brisant, als rechtliche Komplikationen.
    #39Author Pachulke (286250) 19 Nov 08, 10:07
     
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