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  • Betreff

    lewd act

    Quellen
    X was arrested for performing a lewd act in public
    VerfasserJacky04 Mai 09, 16:17
    Kommentar
    #1VerfasserThe Link Collector04 Mai 09, 16:18
    Vorschlag...wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses
    #2Verfasserbernatzki (550739) 04 Mai 09, 16:23
    Kommentar
    Would "eine unzüchtige Akt" also be ok?
    #3VerfasserJacky04 Mai 09, 16:24
    Kommentar
    ein unzüchtiger Akt

    Für eine literarische Übersetzung wäre das evtl. zu vertreten, nicht aber für eine juristische ...
    #4VerfasserLouisa04 Mai 09, 16:27
    Kommentar
    Warum nicht, wie vorgeschlagen, "Erregung öffentlichen Ärgernisses"? Es ist hier (Germany) ein feststehender Rechtsbegriff, der einen Straftatbestand erfüllt. Es kann zum Beispiel sein das sich nackte Zeigen in der Öffentlichkeit, Outdoor-Geschlechtsverkehr, Urinieren auf dem Marktplatz pp.
    #5Verfasserbernatzki (550739) 04 Mai 09, 16:33
    Kommentar
    Aber Pinkeln auf dem Marktplatz ist kein "lewd act", da bin ich mir ziemlich sicher.
    #6VerfasserPhillipp04 Mai 09, 16:39
    Kommentar
    OK, war kein gelungenes Beispiel. Wir befinden uns hier eher im Reich der Ordnungswidrigkeiten, es sei denn.........der menschlichen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!
    #7Verfasserbernatzki (550739) 04 Mai 09, 16:43
     
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