Kommentar | Du hast Recht, Katinka, kein Jurist würde sagen:
Nachdem das Thema bezüglich der Indiziengewichtung in seiner Gesamtheit ausgeschöpft wurde, genügt es, im Bereich der Vorsichtsmassnahmen hinzuzufügen, dass ....“ oder Da das Thema bezüglich der Indizienschwere insgesamt erschöpft ist, ist es hinreichend, im Bereich der Sicherheitsmaßnahmen hinzuzufügen..
„Thema bezüglich“ würde man nicht sagen. Wenn, dann „Das Thema der Indizien....“
„gravità indiziaria“ könnte man mit „Indizienlage“ übersetzen. Damit ersparst du dir die Übersetzung von „Thema“, weil das „il tema della“ auch gleich abdeckt.
„Vorsichtsmaßnahmen“ ist in einem Rechtstext zu unspezifisch. Wenn ich meine Eingangstüre abends absperre, ist das auch eine Vorsichtsmaßnahme. Bei Rechtstexten hat man inhaltlich wenig Spielraum.
„hinzufügen, dass“ würde bedeuten „dazusagen, dass“. Ist das wirklich gemeint?
Was du als Kontext angegeben hast, reicht zum Verständnis einfach nicht aus.
Ist der Text eine Gerichtsakte oder ein Haftbefehl oder sind es vielleicht mehrere unterschiedliche Schriftstücke?
Kommt „esigenze cautelari“ im selben Text vor wie „sul piano cautelare“?
„sul piano cautelare“ bezieht sich auf eine juristische Kategorie und der Einschub suggeriert, dass es noch andere gibt. Man müsste also wissen, welches die anderen sind. In welchem Zusammenhang kommt denn „cautelare“ im vorangegangenen Text vor? Haft? Sonstige Polizeimaßnahmen?
Schließlich fehlt der vollständige Satz. Wie kann ein Satz mit „aggiungere che ...“ am Ende vollständig sein? Auch wenn dann eine Aufzählung folgt, ist jeder Aufzählungspunkt die Vervollständigung des angefangenen Satzes. Zumindest einen oder zwei dieser Punkte müsstest du angeben, damit der Satz einen Sinn ergibt. |
---|