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  • Betreff

    prima casa

    [Recht]
    Quellen
    Per il fisco, per prima casa si intende posseduta in proprietà, usufrutto, nuda proprietà o in uso, anche se non ci si vive.
    La prima casa gode delle agevolazioni ai fini delle imposte sui trasferimenti immobiliari (di registro, iva, ipotecarie e catastali).
    L’abitazione principale, invece, è la casa in cui ci si vive, cioè la dimora abituale del contribuente e/o dei suoi familiari.
    L’abitazione principale gode delle agevolazioni ai fini della imposta I.C.I. e sui redditi.
    Kommentar
    Wie sagt man PRIMA CASA auf Deutsch?
    Verfasser bece_ (430379) 03 Mär. 10, 20:04
    Kommentar
    Es gibt fast sicher keinen deutschen Ausdruck dafür. Zumindest in der Schweiz existiert keine analoge steuerliche Regelung, deshalb fehlt auch eine entsprechende Bezeichnung. Dies kann ich schon mal mit Sicherheit sagen, unter Vorbehalt natürlich für Deutschland und Österreich. Man müsste es also umschreiben, etwa mit erstes nicht selbst bewohntes Immobilienobjekt im Eigentum.

    Ciao!
    #1Verfasser sirio60 (671293) 03 Mär. 10, 21:25
    Quellen
    ecco perché... grazie!
    #2Verfasser bece_ (430379) 03 Mär. 10, 22:32
    Vorschlagersterworbene Immobilie
    Kommentar
    Die Definition bringt es nicht ganz auf den Punkt, denn beim Konzept des „prima casa“ geht es um den Transfer einer Immobilie aus der Sicht der Steuerbehörden, die damit die kleinen Häuschenbauer, Familienerben etc. gegenüber Immobilienspekulanten bevorzugen. Bewohnt oder nicht bewohnt spielt keine Rolle und muss daher auch nicht sprachlich berücksichtigt werden, auch nicht „im Eigentum“, was ja beim Immobilienerwerb immer impliziert ist.

    Wenn es keine amtliche Bezeichnung auf Deutsch gibt, muss das nicht heißen, dass man es nicht sachgerecht deutsch ausdrücken kann.
    #3VerfasserAndi (AT)04 Mär. 10, 01:04
    Quellen
    Auch hier vielen Dank beiden.

    Die Frage entsteht aus dem gleichen Text wie der Ausdruck "conto terzi"

    im Englischen:
    Balconies
    Prefabricated houses: first house in wood
    Mobile walls
    Bridges and walkways
    Insulation and ventilation systems
    Attics
    Wooden roofs and cladding

    Ich bin zur Überzeugung gekommen, prima casa hat hier nichts mit dem rechtlichen Erstankauf zu tun, sondern eher damit, dass es ein wirklichen HOLZWOHNHAUS und kein HOLZFERIENHAUS IST

    Ich habe Fertig- und Holzbauhäuser geschrieben.

    Potrebbe andare?
    #4Verfasser bece_ (430379) 04 Mär. 10, 06:14
    Kommentar
    Gute Lösung, denn wirklich Sinn ergibt das Ganze nicht. Wenn jemand Fertigteilhäuser anbietet, ist ihm wahrscheinlich schnurzegal, ob das das erste, zweite oder dritte Haus des Verkäufers ist. Vielleicht ist ja auch "erstklassig" gemeint und das Italienische ist die Übersetzung einer behelfsmäßigen englischen Übersetzung aus der Muttersprache des Verfassers.
    #5VerfasserSub04 Mär. 10, 10:54
    VorschlagHauptwohnsitz
    Kommentar
    In Österreich würde man dazu "Hauptwohnsitz" sagen.
    #6VerfasserAlessandro04 Mär. 10, 12:15
    Vorschlagzu Hauptwohnsitz...
    Kommentar
    Na ja... so ganz stimmt auch nicht.
    #7VerfasserAlessandro04 Mär. 10, 12:18
    Kommentar
    Zitat: Bewohnt oder nicht bewohnt spielt keine Rolle und muss daher auch nicht sprachlich berücksichtigt werden

    Da hat jemand nicht begriffen, worum es geht. Eine 'prima casa' nach italienischem Steuerrecht ist per Definition nicht vom Eigentümer selbst bewohnt. Wenn das unerwähnt bleibt, dann geht die Bedeutung des Ausdrucks gleich ganz verloren.

    Wobei: aufgrund des Kontextes geht es hier sicher nicht um Steuerrecht. Was hier die Bedeutung von 'first house in wood' sein könnte, ist mir schleierhaft. Tönt ja direkt so, wie wenn diese Firma das allererste Modell eines Holzhauses im Angebot hätte...
    #8Verfasser sirio60 (671293) 04 Mär. 10, 15:32
    Vorschlagprima casa
    Quellen
    wir sagen, nicht in Östreich wie man sieht, erster Wohnsitz (aber das heißt nur so, wenn man ihn selbst bewohnt)
    #9Verfasser ceto (646680) 04 Mär. 10, 15:41
     
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