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Das bezieht sich jetzt jedoch auf die Aussage, dass ritenuta d'acconto = Vorsteuerabzug sei. Es handelt sich hier um eine Steuervorauszahlung, also um eine Vorauszahlung bzw. sofortige Überweisung des für das Einkommen (bei Selbständigen) geschuldeten Steuerbetrags. In Deutschland wird das mit einer anteiligen vierteljährlichen Vorauszahlung der auf der Basis des Vorjahres geschätzten Jahressteuer gehandhabt ....