danke Bugay, ich wollte zumindest den Text richtig erfassen
ich wuerde hier
"sich drücken" nehmen, wobei das natuerlich eher umgangssprachlicher Bundeswehrjargon ist.
offenbar wollte er sich vor der Versetzung/dem Einsatz/der Abkommandierung drücken
Der Mann ist ein Drückeberger!
EDIT:
wenn es Dir um die rechtliche Handhabung bei der Bundeswehr geht, dann ist die sogenannte "Selbstverstümmelung" eine Straftat nach dem Wehrstrafgesetz.
§ 17 Selbstverstümmelung
(1) Wer sich oder einen anderen Soldaten mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zum Wehrdienst untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Dies gilt auch dann, wenn der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder teilweise herbeiführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
http://bundesrecht.juris.de/wstrg/__17.html