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    Italienisch gesucht

    nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a Abs. 10 Zif. 3 Umsatzsteuergesetz 1994

    Betreff

    nicht steuerbare Leistung gemäß § 3a Abs. 10 Zif. 3 Umsatzsteuergesetz 1994

    Quellen
    Ich benötige diesen Beisatz für eine (umsatzsteuerfreie) Rechnung an eine italienische Firma. Leider komm ich auf keinen grünen Zweig!
    Kommentar
    Grazie in anticipo.
    VerfasserAli12 Mär. 10, 10:15
    Kommentar
    #1VerfasserPuket12 Mär. 10, 10:18
    Kommentar
    Prestazione non imponibile ai sensi del paragrafo 3a, capoverso 10, comma 3 della Legge (tedesca) del 1994 relativa all'imposta sulla cifra d'affari
    #2Verfasser sirio60 (671293) 12 Mär. 10, 10:37
    Vorschlagimporto non imponibile all'Iva [Wirtsch.]
    Quellen
    Kommentar
    @sirio: "Umsatzsteuer" muss korrekterweise mit "imposta sul valore aggiunto (Iva)" übersetzt werden. Vollständig würde ich so sagen:


    importo non imponibile all'Iva ai sensi dell'articolo 3a, capoverso 10, cifra 3, della Legge tedesca in merito all'Iva dal 1994

    Wobei ich mich frage, ob es nicht ausreicht, einfach "importo non imponibile all'Iva" anzugeben.
    #3Verfasser mhlzt (666669) 12 Mär. 10, 10:58
    Kommentar
    Ja, das ist so eine Sache mit dem Begriff. Warum heisst das Gesetz eigentlich nicht 'Mehrwertsteuergesetz'? Im Zweifel habe ich die Übersetzung gemäss Originalbezeichnung verwendet. Darüber wurde im weiten Netz schon mehrfach diskutiert, wie ich vor dem Verfassen der Antwort festgestellt habe.
    #4Verfasser sirio60 (671293) 12 Mär. 10, 11:33
    Kommentar
    Na ja, die Übersetzung gemäss Originalbezeichnung wäre auch eine andere: imposta sul fatturato
    #5VerfasserPinguin12 Mär. 10, 13:02
    Vorschlagimposta sul valore aggiunto [Wirtsch.]
    Kommentar
    @sirio: nun ja, das Gesetzt heisst deshalb nicht "Mehrwertsteuergesetz", weil es falsch wäre. Die Steuerpflichtigen - also alle Endverbraucher - zahlen die Steuer auf den Umsatz und nicht auf den Mehrwert.

    An den Staat abgeführt wird die Umsatzsteuer allerdings von den Subjekten, bei denen der Mehrwert anfällt. Das kann zu Konfusion führen.
    #6Verfasser mhlzt (666669) 12 Mär. 10, 13:11
    Kommentar
    Sirio und Pinguin, früher hiess diese Steuer Mehrwertsteuer. Sie wurde dann in Umsatzsteuer umbenannt (nicht in der Schweiz!). Deshalb ist die einzige korrekte Übersetzung die von mhlz, nämlich IVA - imposta sul fatturato, sulla cifra d'affari usw. passt nicht.
    #7Verfasser Ibnatulbadia (458048) 12 Mär. 10, 13:14
    Kommentar
    Aha, das ist die Erklärung - danke Ibna. 'Fatturato' und 'cifra d'affari' bedeuten nach mir genau dasselbe. So nannten die Tessiner unser altes Warenumsatzsteuergesetz (WUSt) denn auch 'imposta sulla cifra d'affari'.

    Dieser Link stinkt ganz sicher nicht nach Raclette :-) : http://europa.eu/legislation_summaries/taxati...
    #8Verfasser sirio60 (671293) 12 Mär. 10, 13:45
    Vorschlaglegge relativa all’imposta sulla cifra di affari del 1994
    Kommentar
    @Ibnatulbadia: Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer darfst du nicht gleichsetzen. Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 zahlt im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz - der Endverbraucher für eine Ware oder Dienstleistung die volle Umsatzsteuer, der Unternehmer muss davon aber nur einen Teil ans Finanzamt abführen, nämlich die Mehrwertsteuer auf die Wertschöpfung, also den von ihm erwirtschafteten Mehrwert. Das, was er für die Ware oder Dienstleistung an Mehrwertsteuer an seine Lieferanten bezahlen musste darf er als "Vorsteuer" von "seiner" Mehrwertsteuer abziehen. Er zahlt deswegen also weniger Umsatzsteuer als der Endkunde.

    Es gibt also nicht eine "einzige korrekte Übersetzung". Sie hängt ganz vom konkreten Sachverhalt ab. Hier geht es um die Umsatzsteuer, daher wäre IVA hier sachlich falsch.
    #9VerfasserSub12 Mär. 10, 14:11
    Kommentar
    P.S. Die abgeführte Steuer ist nach der Gesetzesterminologie immer eine "Umsatzsteuer", auch wenn sie im Handel als Mwst ausgewiesen ist. Der Mehrwert ist nur eine rechnerische Größe, die man braucht, um die Höhe der unternehmerischen Umsatzsteuer festsetzen zu können.
    #10VerfasserSub12 Mär. 10, 14:24
    Kommentar
    Danke für die Klärung, Sub, ich blicke im deutschen Steuersystem nicht durch ;-) Ich hatte nur gerade vor ein paar Tagen genau mit diesem Begriff zu tun und irgendwo im Internet gelesen, dass in Deutschland die Mehrwertsteuer jetzt Umsatzsteuer heisst. Deshalb mein Beitrag #7. Es tut mir leid, dass ich da offenbar etwas Falsches geschrieben habe.
    #11Verfasser Ibnatulbadia (458048) 12 Mär. 10, 14:35
    VorschlagIva [Wirtsch.]
    Kommentar
    @Sub: Deine Erläuterungen sind richtig - die Begriffe "Umsatzsteuer" und "Mehrwertsteuer" sind nicht ganz identisch, die Unterscheidung ist aber akademisch.

    Der Begriff "Umsatzsteuer" (deutschsprachige EU-Länder), Mehrwertsteuer (CH) und "Iva" (Italien) bezeichnen exakt dieselbe Steuer, die nach demselben Prinzip funktioniert. Die Übersetzung ist für einen kommerziellen und nicht akademischen Kontext und daher bin ich der Meinung, daß die Übersetzung "imposta sul valore aggiunto" lauten sollte.
    #12Verfasser mhlzt (666669) 12 Mär. 10, 17:11
     
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