FWIW, aus dem Wiki-Link in #3, Stand heute :
Handelsbuch (englisch Trading book) ist im Kreditwesen der bankenaufsichtsrechtliche Begriff für alle Risikopositionen, die von einem Kreditinstitut zum Zwecke des kurzfristigen Wiederverkaufs unter Ausnutzung von Preis- und/oder Zinsschwankungen gehalten werden. Komplementärbegriff ist das Anlagebuch.
Nicht verwechselt werden darf dieser Begriff mit „Handelsbüchern“ im Sinne des § 238 HGB. Dies sind Aufzeichnungen, aus denen die Handelsgeschäfte und die Vermögenslage eines Kaufmanns nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich sind.
Allgemeines
Wenn Banken Bankgeschäfte betreiben, müssen sie dabei entscheiden, wie lange sie erworbene Bankgeschäfte im Bestand (also in der Bankbilanz) halten wollen. Diese Absicht wird durch kurz-, mittel- oder langfristige Bestandhaltung verwirklicht. Wollen sie Finanztransaktionen lediglich kurzfristig im Bestand halten, so liegt meist ein spekulatives Handelsgeschäft zugrunde. Bei der Gewährung eines langfristigen Investitionskredits an einen Bankkunden ist dies zu verneinen. Um diese verschiedenen Geschäftsmotive zu systematisieren, verlangte bisher § 1a KWG a. F. von den Banken eine Unterscheidung zwischen Handels- und Anlagebuch. Danach mussten die nur kurzfristig im Bestand gehaltenen Geschäfte, mit denen die Absicht eines Handelsgewinns verbunden war, im Handelsbuch ausgewiesen werden. Alle übrigen Finanztransaktionen waren ins Anlagebuch zu übernehmen. ...