Ich bin ein bisschen erstaunt über die Klassifizierungen "reg." und "ugs." in Duden und DWDS.280 Belege aus dem Deutschen Bundestag, 240 aus der Zeit, 114 aus der Berliner Zeitung, 75 aus dem Tagesspiegel.
In der zeitlichen Bedeutung von "höchstens" ist mir "längstens" auch schon immer geläufig.
Verwundert war ich allerdings darüber, dass offensichtlich auch in Deutschland bis vor ein paar Jahrzehnten 'längstens" in der Bedeutung "spätestens" und ebenfalls in der Bedeutung "schon lange" verwendet wurde.
Es ist bisweilen gar nicht so leicht festzustellen, ob "höchstens" oder "spätestens" gemeint ist, stelle ich fest. In all diesen DWDS-Korpora gibt es etliche Fälle, wo man das "längstens" durchaus durch beides ersetzen könnte. (z. B.: Anfragen von Justizbehörden an das Verkehrszentralregister wurden im Jahre 1962 durchschnittlich binnen einer Woche und längstens binnen zwei Wochen beantwortet.)
Hier ginge meiner bescheidenen Meinung nach auch im Frz. beides: "au plus tard" und "au maximum".
Naja, "spätestens" ist ja genau wie "höchstens" = im äußersten Fall, nur dass dieser äußerste Fall bei "spätestens" ausschließlich zeitlich definiert ist.