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    Übersetzung korrekt?

    La figlia viene affidata alla madre, con facoltà del padre di farle visita ogni qual volta lo deside…

    Gegeben

    La figlia viene affidata alla madre, con facoltà del padre di farle visita ogni qual volta lo desideri, previo avviso anche tele

    Richtig?

    wobei der Vater die Befugnis erhält, sie zu besuchen wann immer er es wünscht, nach vorgängiger, auch telefonischer, Ankündigung

    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    Die elterliche Sorge für die Tochter wird der Mutter zugesprochen, wobei der Vater die Befugnis erhält, sie zu besuchen wann immer er es wünscht, nach vorgängiger, auch telefonischer, Ankündigung, und sie über das Wochenende bei sich zu behalten, und zwar wöchentlich von 14:00 Uhr Samstags bis 19:00 Uhr Sonntags.
    Kommentar
    Richtig übersetzt?
    Verfasserumeboshi (827512) 20 Okt. 11, 11:56
    Kommentar
    Die elterliche Sorge für die Tochter wird der Mutter übertragen. Dem Vater wird ein uneingeschränktes Besuchsrecht, nach vorheriger, auch telefonischer, Ankündigung eingeräumt. Außerdem verbringt das Kind die Zeit von Samstag 14.00 Uhr bis Sonntag 19.00 Uhr beim Vater.
    #1VerfasserEifelblume (341002) 21 Okt. 11, 14:35
    Kommentar
    Ist mit "affidare" das ganze Sorgerecht gemeint, oder nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ja nur einen Teil des Sorgerechts ausmacht?
    #2Verfasserlunanueva (283773) 21 Okt. 11, 15:07
    Kommentar
    Gute Frage lunanueva.
    Ich kenne mich im italienischen Familienrecht nicht aus.
    Bei einer deutschen einvernehmlichen Trennungsvereinbarung wird in der Regel festgelegt: Das Kind hat seinen dauernden Aufenthalt bei der Mutter.

    Die elterliche Sorge wird in der Regel gemeinsam ausgeübt. Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgekoppelt werden muss, handelt es sich nicht um eine einvernehmliche Trennung....
    #3VerfasserEifelblume (341002) 21 Okt. 11, 15:29
    Kommentar
    Bei Wikipedia habe ich das hier gefunden:

    L'affido condiviso è dunque oggi la forma di affidamento dei figli che si affianca all'affidamento "congiunto", già previsto dalla precedente normativa, che non viene abrogato. Non viene esclusa, tuttavia, l'eccezione dell'affido a un solo genitore quando il comportamento dell'altro genitore nei confronti del figlio sia contrario all'interesse del minore stesso. Solo in tal caso potrà essere limitata la frequentazione ma non la potestà di quel genitore. Non sono considerati validi motivi per l'affidamento a un solo genitore: il conflitto tra i genitori, se questi singolarmente non si comportano in modo contrario all'interesse del minore, la lontananza fisica dei due genitori, la tenera età del minore.[1]

    http://it.wikipedia.org/wiki/Affidamento_dei_...

    Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dann in dem Text nur um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt wird, wenn der Richter nichts anderes entscheidet.

    #4Verfasserlunanueva (283773) 21 Okt. 11, 19:48
     
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