Commento | Ich denke, es geht nicht darum, dass keine Straftat vorliegt (das ist implizit) und ich würde bei "weil die Tat nicht vorliegt" bleiben. "Tat" heisst nämlich nicht "Straftat", wie Biffa zu glauben scheint, sondern einfach etwas, das getan werden kann und getan wurde oder eben auch nicht.
In diesem Fall hat niemand, also weder der Angeklagte noch sonst jemand, überhaupt getan ('Tat'), was dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sodass es von vornherein nicht die kleinste Rolle spielt, ob diese Tat strafbar gewesen wäre oder nicht.
Und ob der Leie das versteht, halte ich für irrelevant, denn wer so etwas übersetzt, wird es für Leser tun, die (hofft man) die notwendigen Kenntnisse haben. |
---|