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    Nuova voce

    assoluzione perché il fatto non sussiste - Freispruch weil keine strafbare Handlung vorliegt (ital. …

    Nuova voce

    assoluzione perché il fatto non sussiste law - Freispruch weil keine strafbare Handlung vorliegt (ital. Recht)

    Esempi/ definizioni con fonti
    http://it.wikipedia.org/wiki/Formula_assolutoria
    Assoluzione perché "il fatto non sussiste"
    Il giudice utilizza questa formula assolutoria per indicare che il fatto di reato, addebitato all'imputato nell'imputazione formulata dal pubblico ministero, non ha trovato riscontro da quello che è risultato nel dibattimento, (cioè non è stato provato); il fatto storico che è stato ricostruito dalla pubblica accusa non rientra nella fattispecie di reato dal punto di vista degli elementi oggettivi.
    Questa formula prefigura la cosiddetta assoluzione piena.
    Commento
    Nassovio meint dazu:
    Das italienische Recht sieht in Art. 530 C.P.P. ausdrücklich fünf verschieden Freispruchformel vor, deren eine lautet "perché il fatto non sussiste".
    Das deutsche Recht sieht im bewussten Gegensatz dazu differenzierte Formen des Freispruchs nicht (mehr) vor. Die Gefahr einer Übersetzung liegt darin, dass sie den Eindruck erwecken könnte, das, was aus dem Italienischen durch Übersetzung eingedeutscht wird, gäbe es so auch im Deutschen.


    Deshalb der Zusatz "ital. Recht" auf Deutsch.
    Autore Biffa (982089) 08 Sep 14, 10:42
    Proposte

    perché il fatto non sussiste

    -

    weil die Tat nicht vorliegt



    Commento
    Ich rege an, das genau so wiederzugeben, wie es in der - von mir Biffa gegenüber in der Vorkorrespondenz bereits erwähnten - "halboffiziellen" Übersetzung der italienischen StPO (C.P.P.) für den Gebrauch im zweisprachigen Südtirol empfohlen wird. So, wie es vorgeschlagen ist, ist der Eintrag fachlich nicht korrekt. Korrekt ist vielmehr "weil die Tat nicht vorliegt".

    Ich bin bei so etwas für Pingeligkeit und dagegen, eine schöner erscheinende Formulierung zu wählen. Biffas Formulierung passt im übrigen auch inhaltlich weit besser zu der dritten in Art. 530 C.P.P. vorgesehenen Freispruchformel "perché il fatto non costituisce reato", wofür allerdings für Südtirol ebenfalls nicht die von Biffa gewählte Formulierung empfohlen wird, sondern die Formulierung "weil die Tat vom Gesetz nicht als strafbare Handlung vorgesehen ist".

    Außerdem rege ich an, dass man - wenn schon, denn schon - alle fünf Formulierungen aufnimmt, die sich aus dem von mir erwähnten Text ergeben. Leider lässt der Text sich nicht verlinken; vermutlich braucht man dazu einen besonderen Zugang, den ich Gott sei Dank habe.

    Zwei der fünf Formulierungen haben wir ja nun schon. Die drei anderen liefere ich bei Gelegenheit mal in interner Korrespondenz an Biffa, die dann entscheiden kann.
    #1Autorenassovio (70983) 08 Sep 14, 13:29
    Commento
    Gut, wenn Fachleute noch einen kritischen Blick auf solche Dinge werfen! Ich sehe jetzt, dass ich tatsächlich mit meiner Formulierung dem Ganzen einen leicht anderen Sinn gegeben habe. Die wörtliche südtirolischere deutsche Übersetzung von "perché il fatto non sussiste" würde ich aber genau so wenig begreifen wie die italienische Originalversion, die ich in einer Zeitschrift las und bei der ich lange brauchte um herauszufinden, was sie bedeuten soll. "Weil die Tat nicht vorliegt" ist aber nicht nur für den Laien unverständlich, sondern auch falsches Deutsch. Könntest Du mit "die Tat nicht begangen wurde" leben?

    Im Übrigen ich habe doch kein Exklusivrecht auf Neueinträge - statt mir zu schicken, kannst Du doch gerne die übrigen drei italienischen Freispruchsmöglichkeiten direkt hier posten.
    #2AutoreBiffa (982089) 08 Sep 14, 14:21
    Commento
    Hallo Biffa, solange es in Rechtsfragen einen (hier: fast) offiziellen Sprachgebrauch gibt, wehre ich mich fürs Wörterbuch gegen noch so schöne hausgemachte Varianten. Es soll ja kein Lexikon entstehen, sondern ein Wörterbuch.

    Die Fallgruppe, die die Formulierung "perché il fatto non sussiste" umschreibt, betrifft folgenden Sachverhalt: (Beispiel) Der Täter ist wegen Giftmordes angeklagt. Es stellt sich in der Beweisaufnahme aber heraus, dass das Opfer in Wahrheit an einer Infektion gestorben ist. Es liegt also keine Straftat vor.

    Sprachlich könnte man das - etwas geschickter als die halbamtliche Übersetzung - wiedergeben mit "weil keine Straftat vorliegt". Ich plädiere trotzdem für den (weniger schönen) offiziösen Sprachgebrauch Südtirols.
    #3Autorenassovio (70983) 08 Sep 14, 15:36
    Commento
    Ich denke, es geht nicht darum, dass keine Straftat vorliegt (das ist implizit) und ich würde bei "weil die Tat nicht vorliegt" bleiben.
    "Tat" heisst nämlich nicht "Straftat", wie Biffa zu glauben scheint, sondern einfach etwas, das getan werden kann und getan wurde oder eben auch nicht.

    In diesem Fall hat niemand, also weder der Angeklagte noch sonst jemand, überhaupt getan ('Tat'), was dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sodass es von vornherein nicht die kleinste Rolle spielt, ob diese Tat strafbar gewesen wäre oder nicht.

    Und ob der Leie das versteht, halte ich für irrelevant, denn wer so etwas übersetzt, wird es für Leser tun, die (hofft man) die notwendigen Kenntnisse haben.
    #4AutoreMarco P (307881) 08 Sep 14, 16:11
     
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