Der Korrekturvorschlag ist nicht neu
(
related discussion: to get life imprisonment - "lebenslänglich" ... ) und beinhaltet drei unterschiedliche Korrigenda:
1) die Angleichung der engl. Seite an die Formulierung/Sprachebene der deutschen.
2) das Weglassen der Anführungszeichen in der deutschen Formulierung.
3) die ausdrückliche Kennzeichnung beider Sprachseiten als [coll.] bzw. [ugs.]
Es ist ratsam (und im vorliegenden Fall wohl hoffnungslos), zusätzlich zur vorgeschlagenen Korrektur
a) den Grund/die Zielrichtung der vorgeschlagenen Korrektur(en) auch expressis verbis zu benennen und
b) alle vorgeschlagenen Änderungen auch zu belegen.
Belege für die Notwendigkeit/Berechtigung von Korrektur#2 (Weglassen der "") und #3 (Kennzeichnung als Ugs.) fehlen bisher. Der Duden beispielsweise verzeichnet die Formulierung (wie im Eintrag) stets mit Anführung und ohne Hinweis auf bloß ugs. Gebrauch:
zu »lebenslänglich« verurteilt werden (...)
er hat, bekam »lebenslänglich« (eine lebenslange Freiheitsstrafe)http://www.duden.de/rechtschreibung/lebenslae...Dies deckt sich mit Zitaten aus der ZEIT im DWDS (s.o:) und der Handhabung in zahlreichen anderen Medien.
Ich will nicht bestreiten, dass man die Formulierung auch ohne Anführung verwenden kann. Falsch oder ungebräuchlich und damit tilgenswert ist die bisher verzeichnete Schreibung aber nicht. Die dt. (ich würde sagen, auch die neu vorgeschlagene engl.) Sprachebene ist sicherlich nicht besonders formell oder gehoben, aber m.E. oberhalb der Schwelle bloßer Umgangssprache anzusiedeln, wie die laufende Verwendung in seriösen Publikationen zeigt.
Daher
unterstütze ich Korrekturaspekt
#1 -
#2 und
#3 kann ich in der vorgeschlagenen Form
nicht gutheißen.