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    seuil [€U¨] Substantiv Recht - Klasse [€U¨] Subst.

    Beispiele/ Definitionen mit Quellen
    Siehe Wörterbuch: seuil

    urospeak:

    DIRECTIVE 2012/18/UE DU PARLEMENT EUROPÉEN ET DU CONSEIL

    du 4 juillet 2012

    concernant la maîtrise des dangers liés aux accidents majeurs impliquant des substances dangereuses, modifiant puis abrogeant la directive 96/82/CE du Conseil

    Article 3

    Définitions

    Aux fins de la présente directive, on entend par:
    1) «établissement»: l'ensemble du site placé sous le contrôle d'un exploitant où des substances dangereuses se trouvent dans une ou plusieurs installations, y compris les infrastructures ou les activités communes ou connexes; les établissements sont soit des établissements seuil bas, soit des établissements seuil haut;
    2) «établissement seuil bas»: un établissement dans lequel des substances dangereuses sont présentes dans des quantités égales ou supérieures aux quantités indiquées dans la colonne 2 de l'annexe I, partie 1 ou partie 2, mais inférieures aux quantités indiquées dans la colonne 3 de l'annexe I, partie 1 ou partie 2, le cas échéant en appliquant la règle de cumul exposée à la note 4 relative à l'annexe I;
    3) «établissement seuil haut»: un établissement dans lequel des substances dangereuses sont présentes dans des quantités égales ou supérieures aux quantités figurant dans la colonne 3 de l'annexe I, partie 1 ou partie 2, le cas échéant en appliquant la règle de cumul exposée à la note 4 relative à l'annexe I;
    Kommentar
    Seveso-III-Richtlinie
    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT...

    RICHTLINIE 2012/18/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    vom 4. Juli 2012

    zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

    Artikel 3

    Begriffsbestimmungen

    Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
    1.
    „Betrieb“ den gesamten unter der Aufsicht eines Betreibers stehenden Bereich, in dem gefährliche Stoffe in einer oder in mehreren Anlagen, einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen oder Tätigkeiten vorhanden sind; die Betriebe sind entweder Betriebe der unteren Klasse oder Betriebe der oberen Klasse;
    2.
    „Betrieb der unteren Klasse“ einen Betrieb, in dem gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die den in Anhang I Teil 1 Spalte 2 oder Anhang I Teil 2 Spalte 2 genannten Mengen entsprechen oder darüber, aber unter den in Anhang I Teil 1 Spalte 3 oder Anhang I Teil 2 Spalte 3 genannten Mengen liegen, wobei gegebenenfalls die Additionsregel gemäß Anhang I Anmerkung 4 angewendet wird;
    3.
    „Betrieb der oberen Klasse“ einen Betrieb, in dem gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die den in Anhang I Teil 1 Spalte 3 oder Anhang I Teil 2 Spalte 3 genannten Mengen entsprechen oder darüber liegen, wobei gegebenenfalls die Additionsregel gemäß Anhang I Anmerkung 4 angewendet wird;
    Verfasser Pachulke (286250) 26 Jun. 15, 12:07
    Kommentar
    Schöner Vorschlag!
    Nur eine kleine Frage:
    Wäre es evtl. angebracht, "Gefahrenklasse" in Klammern hinter "Klasse" zu setzen?
    Oder établissement seuil bas/haut = Betrieb der unteren/oberen (Gefahren-)Klasse
    auch vorzuschlagen
    - jeweils mit "EU" charakterisiert?
    Ich habe Bedenken, dass die richtige Einordnung des Begriffspaars seuil = Klasse sonst nicht klar hervortritt.
    #1Verfasserhannabi (554425) 26 Jun. 15, 12:13
    Kommentar
    Überzeugend belegt. Gerne unterstützt, besonders auch mit den von hannabi vorgeschlagenen Ergänzungen.
    #2Verfassermars (236327) 26 Jun. 15, 18:40
    Kontext/ Beispiele
    Le calcul de dépassement de seuil se réalise par une somme pondérée des masses de produits présents dans l'établissement.

    https://fr.wikipedia.org/wiki/Directive_Seves...
    Kommentar
    Eine Gefahrenklasse ist "classe de danger/risque". Die Übersetzung

    "seuil bas/haut" = "untere/obere Klasse" gibt es meines Wissens NUR in den übersetzten Seveso-Richtlinien I, II und III. Genauer gesagt, ist es die Wortkombination
    "établissement seuil bas/haut" = "Betrieb der unteren/oberen Klasse", die es nur in diesen Seveso-Direktiven gibt. Und, falls man das überhaupt aufnimmt, sollte man es auch so kennzeichnen.

    Das wurde so übersetzt, weil die Klasseneinteilung nach bestimmten Schwellenwerten gemacht wird, die die Masse der im Betrieb vorhandenen Produkte betreffen.

    Aber daraus
    seuil = Klasse bzw. (Gefahren)klasse machen?

    Wie sollte man eine Klasse dépasser/franchir?
    #3VerfasserCeesem (719060) 26 Jun. 15, 20:13
    Kommentar
    Ganz einfach, Ceesem. Indem man die zugebilligten Schwellenwerte überschreitet und in die zutreffende nächsthöhere Klasse eingestuft wird.
    Aber ansonsten sind deine Einwände schlüssig. Die bessere Übersetzung wäre: (Unternehmen für die Herstellung) Hersteller von Produkten mit Schwellenwerten von XXX.
    Dass denen das zu lang war, ist ja einleuchtend.
    #5Verfasserhannabi (554425) 28 Jun. 15, 12:43
    Kontext/ Beispiele
    Article 2 defines the scope of the Directive, which applies to establishments where dangerous substances listed in Annex I are present above prescribed thresholds./.../In Artikel 2 wird der Anwendungsbereich der Richtlinie festgelegt, die für Betriebe gilt, in denen gefährliche Stoffe gemäß Anhang I in Mengen oberhalb vorgegebener Schwellenwerte vorhanden sind.

    Kommentar
    Die bessere Übersetzung wäre: (Unternehmen für die Herstellung) Hersteller von Produkten mit Schwellenwerten von XXX.

    Ich stimme eher dem gelöschten Leoniden zu, der der Ansicht war, hier sei eine schlechte Übersetzung INS Französische geleistet worden, denn "établssement seuil bas/haut" sei kein Französisch bzw. "petit nègre".

    Mir ist nicht bekannt, in welcher Sprache die Seveso-Richtlinie als Erstes verfasst wurde, doch auch im Englischen spricht man von "lower/upper-tier establishments".

    Die Wörter "threshold" = "Schwelle" kommen auch in der deutschen und englischen Fassung vor, allerdings nicht, um sie in Hohe(r)/Niedige(r) Schwelle(nwert)-Betriebe bzw. in Upper/lower-threshold establishments anzuwenden.

    Im Übrigen halte ich es für überflüssig, einen dermaßen spezifischen Begriff wie

    établissement seuil bas/haut" (directive SEVESO, EU) = "Betrieb der unteren/oberen Klasse (SEVESO-RIchtlinie, EU)"
    in ein allgemeines deutsch-französisches Wörterbuch aufzunehmen.

    "überzeugend belegt" (2) für einen allgemeinen Wörterbucheintrag ist für mich etwas anderes als eine einzige Quelle (auch wenn die unzählige Male wieder woanders aufgegriffen wird).
    #6VerfasserCeesem (719060) 28 Jun. 15, 14:39
    Kontext/ Beispiele
    Ich sehe der Terminus ist in den richtigen Händen.

    Ich dachte hier gab es einen Eintrag, der über "belles langues" philosphierte, was allerdings meiner Meinung nach kein Kriterium für die Aufnahme eines Wortes in ein Woerterbuch sein kann. Das wäre in etwa auf dem Niveau "keine Woerter mit mehr als n Buchstaben".

    Ich finde den Eintrag nicht mehr, entweder Täuschung meinerseits oder Editierung durch den Verfasser.
    Kommentar
    A propos spezifischer Begriff:
    da sitzt die französich nur radebrechende Ingenieuse in seinem Zelt im Kongo und hat nur die französische Direktive zur Hand und die deutsche im Kopf, der kommt arg ins Schleudern, vor allem weil je nach Wort oftmals die Satzkonstruktion geändert werden muss.

    Apropos schlechte Uebersetzung:
    Abgesehen davon, dass hier jede Sprachversion Gesetzeskraft hat, weiss ich, dass der €U-Uebersetzungsdienst sich üblicherweise sehr sehr viel Gedanken bei derartigen "Diskrepanzen" machen.

    Ich merke das immer mal wieder, weil ich immer wieder von Uebersetzern wg. Termini aus meinem Fach mich anrufen. Oft, allzuoft, stellt sich heraus, dass die Schwierigkeiten des Uebersetzers auf schlampiger Ausdrucksweise im Originalentwurf basieren.
    #7VerfasserPachulke (286250) 28 Jun. 15, 17:25
    Kontext/ Beispiele
    Ich finde den Eintrag nicht mehr, entweder Täuschung meinerseits oder Editierung durch den Verfasser.
    Kommentar
    Weder halluzinierst du, noch ist es möglich, seinen Beitrag so zu editieren, dass er vollends verschwindet. Völliges Verschwindenlassen von Beiträgen ist ausschließlich dem LEO-Team vorbehalten, und dieses Vorrecht nehmen sie sich, wenn jemand z. B. über "belles langues" hilosophiert - wahrscheinlich, weil das kein Kriterium für einen Wörterbucheintrag ist....
    #8VerfasserCeesem (719060) 28 Jun. 15, 22:40
    Kommentar
    Ceesem, du weißt doch genau, dass deine Begründung für die Sperrung nicht den Tatsachen entspricht.
    #9Verfassermars (236327) 29 Jun. 15, 09:10
    Kommentar
    Nanu! Gab es jetzt einen besonderen Grund, dein sonst übliches Ignorieren meiner Person aufzugeben? WEM möchtest du etwas mitteilen? Und WAS? - Nur zu!

    Ich sprach zudem nicht von Sperren, sondern von Löschen.

    Und zuguterletzt möchte ich noch ein "p" vor "hilosophiert" setzen.
    #10VerfasserCeesem (719060) 29 Jun. 15, 09:26
     
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