Um mal des Teufels Advokat zu spielen, speziell weil Du das Thema auf die Belege bringst: Belegen muss
ich gar nichts, denn ich rede nicht über einen hinzuzufügenden Wörterbucheintrag, sondern über die Benutzung des Wortes in der Fachsprache! Wie aber bereits auch schon gesagt sind dies meist interne Papiere oder mündlicher Sprachgebrauch, da für Veröffentlichungen der englische Begriff verwendet wird. Bestenfalls könnte ich also Papiere auftrieben (z.B. Handbücher von Druckern) die im besprochenen Fall von Download sprechen.
Aber es geht ja gar nicht darum, ob ein Wörterbucheintrag aufgenommen werden soll, sondern darum, ob einer gelöscht werden soll. Sollte denn dann nicht die Löschung belegt werden? Man müsste meinem Verständnis nach also nachweisen, dass "hinunterladen" falsch ist, statt dass die Gegenseite belegen muss, dass es richtig wäre, oder? Es sagen inzwischen bereits 2 Experten, dass der Begriff im entsprechenden Kontext (Embedded-Programmierung und Automatisierung) durchaus verwendet wird, was die ursprüngliche These, es handele sich um eine falsche Übersetzung bereits pulverisiert hat. Trotzdem wird hier weiter diskutiert nach dem Motto "Ich habe den Begriff noch nie gehört, und finde keine Verwendung, also muss er falsch sein."
Im Gegenzug sage ich Dir aber das gleiche, was ich Harald schon vorgeworfen habe: ein Experte hat bereits bestätigt, dass in der Fachsprache der "Download" sich nicht darauf bezieht, welcher der Kommunikationspartner beim Transfer von einem auf den anderen Rechner der aktive ist, sondern welche Rolle diese Rechner im Kontext der Datennutzung spielen (ob sie in der Datennutzung "höher" oder "tiefer" angesiedelt sind als der andere), und zwar nicht nur im Deutschen sondern auch im Englischen. Dass zu 99,999% der Download auf den aktiven Rechner geht, liegt einfach daran, dass dies die bei weitem gebräuchlichste Paarung ist (weil der, der die Daten braucht am ehesten weiß, dass er die Daten braucht und wann er bereit ist, die Daten entgegenzunehmen).
Trotzdem widerspricht Du diesem Statement mit der Aussage in #16
..., da "upload" für den Datenfluss vom eigenen Rechner weg auf einen fremden Rechner und "download" für den Datenfluss von einem fremden Rechner auf den Eigenen steht...
Wo ist denn dafür der Beleg? Auch dies wird nicht dadurch belegt, dass Du es in #19 wiederholst. Nur weil Du keinen Beleg für etwas findest, kannst Du nicht einfach das Gegenteil behaupten, oder?
Kein Einzelfall kann eine Generalaussage belegen, kein noch so schwarzer Rabe beweist die nicht-Existenz von Albinoraben und keine noch so falsche Verwendung von "hochladen", und sei es auch in einem (nicht Fach-)Artikel eines bekannten Online-Nachschlagewerkes, beweist, dass "hinunterladen" falsch ist.