Dazu auch :
http://www.schramm.it/de/pz-artikel-14-11-2017/
... Mit Ermächtigungsgesetz Nr. 155/2017 hat das Parlament die Regierung mit der Ausarbeitung eines neuen Konkursrechts betraut. Dabei geht es nicht nur um Abänderungen im Detail, sondern um Grundsätzliches: So wird der Begriff „Konkurs“ bzw. „fallimento“ vollständig gestrichen und durch jenen der „gerichtlichen Liquidierung“ bzw. „liquidazione giudiziale“ ersetzt. Durch diese neue Wortwahl soll unternehmerisches Scheitern sein Stigma verlieren. ...
https://www.schultze-braun.de/newsroom/newsle...
... Der Begriff „Konkurs“ (fallimento) wird durch den Begriff „gerichtliche Liquidation“ (liquidazione giudiziale) ersetzt. In dieser Weise will man der Stigmatisierung der von der Insolvenz betroffenen Unternehmer vorbeugen und soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das neue Insolvenzrecht sich als Werkzeug zum Überwinden von Unternehmenskrisen versteht. Hintergrund der neuen Begrifflichkeit ist, dass das italienische Wort „fallimento“ wörtlich übersetzt „Scheitern“ bedeutet, also nicht geeignet ist, den vom neuen Insolvenzrecht verfolgten, zukunftsgerichteten Zielen Rechnung zu tragen. ...
... eine Regional-Kennzeichnung auf deutschsprachiger Seite sehe ich hier nicht als gegeben, da es um das italienische Rechtssystem geht ...