Ich danke allen, die sich mit „Löwenkräften“ beteiligt haben, für ihre überwiegend hilfreichen Beiträge!
Wie einige bereits herausgefunden haben, ist der von mir in mehreren LEO-Sprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch) vorgegebene Text ein (zur besseren Lesbarkeit verkürzter) Urteilsausspruch des Gerichtshofs der Europäischen Union,
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TX...
dem ich die „amtliche“ deutsche Übersetzung des (Übersetzungsdiensts des) Gerichtshofs gegenübergestellt habe. Seinerzeit bestätigte mir der Gerichtshof, daß die Übersetzung „da“ zutreffend sei; dazu wollte ich nunmehr eine Einschätzung der LEO-Gemeinschaft einholen.
Alle, die „französisch“
Siehe auch: dans la mesure où - da
geantwortet haben, haben im Sinne einer Einschränkung („insofern, als“; „in dem Masse, als“; „gesetzt den Fall, dass“; „in dem Maße, wie“; „so weit“; „sofern“) übersetzt, niemand mit „da“ („Begründung“).
Im Forum „Englisch“
Siehe auch: insofar as - da
gab es ein Votum für „da“, dem allerdings von der Mehrheit, die sich für „insofern, als“ oder „soweit“ aussprach, eindeutig widersprochen wurde („ ,daʻ halte ich sogar für falsch“).
Ähnlich im Forum „Spanisch“
Siehe auch: en la medida en que - da
Zu „sofern“ neigend, aber (aus Zeitmangel) unentschieden CARIOCA aus Brasilien (kein Mitgliedsstaat der EU 😉)
Siehe auch: na medida em que - da
Lediglich die (einzige) „italienische“Antwort (von fosco) war eindeutig für „da“:
Siehe auch: in quanto - da
Auch nach dem Brexit ist Französisch weiterhin die (alleinige) „Beratungssprache“ des Gerichtshofs, in der Schriftstücke für dessen Beratungen verfasst (oder in die sie ggfl. übersetzt) werden und in der auch das Urteil abgesetzt wird – unabhängig davon, welche Sprache „Verfahrenssprache“ ist. Es erscheint deshalb sachgerecht, allen Übersetzungen in die anderen Amtssprachen die französische Fassung zugrundezulegen (die in diesem Fall – zufällig – auch die „Verfahrenssprache“ ist).
Dementsprechend gestützt vor allem (aber nicht nur) auf die Antworten der der französischen Sprache mächtigen Löwen halte ich die deutsche Übersetzung „da“ durch den Übersetzungsdienst des Gerichtshofs (weiterhin) für falsch (möglicherweise ist die italienische Übersetzung „in quanto“ [statt: „per quanto“?] gleichfalls unrichtig?). Jedenfalls legen auch die Antworten im Forum „Englisch“ dem Ausdruck eindeutig eine einschränkende (und nicht begründende) Bedeutung bei; die „spanischen“ und „portugiesischen“ legen sie nahe bzw. lassen sie zumindest zu.
Dies entspricht auch dem Sinn eines Urteilsspruchs („Urteilsformel“, „Tenor“ bzw. « dispositif »), der sich auf die Verlautbarung der vom Gericht getroffenen Entscheidung (hier die Beantwortung der dem Gerichtshof von der belgischen Cour de cassation gestellten Fragen) beschränkt; die Begründung („Gründe“, « motifs », „reasons”) dafür („da“) wird davor gegeben. Dagegen ergibt eine einschränkende Maßgabe im Urteilsspruch durchaus Sinn.
Auch die aufwendig ausgewählten „Rechts- und Sprachsachverständigen “ des Übersetzungsdiensts des Gerichtshofs (oder anderer Dienststellen) scheinen demnach keineswegs fehlerfrei übersetzen. Immerhin haben sie es auch geschafft (wenn auch „nur“ in einer Pressemitteilung) « envisageaient » mit „erwägten“ zu übersetzen (in der endgültigen Übersetzung dann: „in Betracht zogen“)
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/appl...
Ich wünsche allen
Hau’oli makahiki hou