Siehe Wörterbuch: prozesskostenhilfe
https://www.recht.help/prozesskostenhilfe-ver...
"Prozesskostenhilfe ist eine besondere staatliche Sozialleistung, um auch bedürftigen Menschen den Gang zu Gericht zu ermöglichen.
In familiengerichtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt; ein Unterschied besteht nicht."
(Danke no me bré für die Quelle.)
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Proz...
Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Dafür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen und, soweit dies zumutbar ist, Ihr Vermögen einsetzen.
Wenn Sie dabei finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nur teilweise oder nur in Raten tragen können. In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt. ...