Mit diesen Einträgen gibt es mehrere Schwierigkeiten: Zunächst finde ich es nicht so passend "Gericht" mit "giudice" zu übersetzen. Es gibt auch das "tribunale tutelare", aber mein Italienisch ist nicht gut genug...
Der deutsche Begriff "Vormundschaftsgericht" wurde abgelöst von der Bezeichnung "Betreuungsgericht" (für Erwachsene), wobei bei Minderjährigen jetzt das Familiengericht zuständig ist.
Das Vormundschaftsgericht gibt es also in Deutschland nicht mehr, aber das muss kein Grund sein, die Einträge zu löschen. Denn es wäre auch nicht sinnvoll, hier mit "Familiengericht" zu übersetzen. Oft haben wir ja den Fall, dass Zuständigkeiten etc. nicht identisch sind, so dass es nichts bringt, eine Entsprechung anzugeben (weil es keine gibt). Insofern bleibt m. E. Vormundschaftsgericht im Falle von Minderjährigen immer noch eine gute Übersetzung (nicht Entsprechung), wenn aus dem Italienischen ins Deutsche übersetzt wird.