It looks like you’re using an ad blocker.
Would you like to support LEO?
Disable your ad blocker for LEO or make a donation.
Siehe Wörterbuch: "expulsion of third-country national"
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TX...
... which allows the expulsion of a third-country national who is present in the European Union ...
https://www.asylumlawdatabase.eu/en/content/c...
... which provides for the automatic administrative expulsion of a third country national with long-term residency ...
Für die deutsche Seite habe ich leider keine Belege/Quellen, aber 'von einem Staatsangehörige' ist eindeutig falsch.
Und bei dem Beispiel von asylumlawdatabase.eu fehlt mMn der Bindestrich.
"Expulsion" ist eine behördliche Ausweisung, keine freiwillige Rückführung.
"Drittstaatsangehöriger" ist ein etablierter Begriff im EU-Deutschen.
expulsion of a third-country national [ADMIN.][JURA] - Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen [EU]
Hmmm ... "Rückführung" ist in dem Fall Amtsdeutsch ... von "freiwillig" ist da keine Rede ...
https://www.bundestag.de/resource/blob/553376...
Rückführung abgelehnter Asylbewerber
Wie no me bré sagt ... z. B. abgelehnte Asylbewerber kehren i. d. R. nicht freiwillig zurück.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XX/EU/05/...
Standardreisedokumente für die Rückführung von Staatsangehörigen dritter Länder
Noch ein Beispiel:
Eingelangt am 30.10.1998, Bundesministerium für Inneres, Österreich
Rückführung:
2. (von Menschen) repatriation, return
https://www.collinsdictionary.com/dictionary/...
expulsion
(from a country) Ausweisung (from - aus); (driving out) Vertreibung (from - aus); (from school) Verweisung (von der Schule); (of evil) Austreibung (from - aus)
Ja zu Rückführung. Alternativ noch:
Abschiebung von Drittstaatsangehörigen
Abgelehnte Asylbewerber kehren i. d. R. unwillig, aber freiwillig zurück. Wird ihr Transport organisiert, werden sie rückgeführt. Zwangsweise Abschiebungen oder Ausweisungen sind zahlenmäßig eher die Ausnahme. Abschiebung ist das Entfernen von Personen vom Staatgebiet mit körperlicher Gewalt, Ausweisung ist lediglich die behördliche Anordnung, das Land innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Wird der Ausweisung nicht Folge geleistet, folgt i.d.R. die Abschiebung.
Wir haben es hier mit drei unterschiedlichen Vorgängen zu tun. Man kann natürlich Rückführung allgemeiner als "Zurückexpedieren" jeglicher Art auffassen, aber dann wäre das auf Englisch ebenso allgemein "return(ing)".