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    Übersetzung korrekt?

    A l’exception des suppléments, qui seront payés le mois de la prestation, les heures récupérables se…

    Gegeben

    A l’exception des suppléments, qui seront payés le mois de la prestation, les heures récupérables seront payées le mois de la récupération.

    Richtig?

    Mit Ausnahme von Zuschlägen, die im Monat der Leistungserbringung bezahlt werden, werden die ausgleichsfähigen Stunden in dem Monat bezahlt, in dem sie nachgeholt wurden.

    Beispiele/ Definitionen mit Quellen

    Hier noch etwas mehr Kontext:

    La fiche de salaire renseignera le salarié de façon explicite concernant notamment :


    ·les heures prestées 

    ·les heures payées en tarif normal

    ·les heures prestées et rémunérées avec des suppléments

    ·les heures récupérées

    ·les heures récupérables

    ·le cas échéant, le coefficient barémique



    Kommentar

    Hallo, es geht hier um Lohnvereinbarungen in einem Vertrag. Ich bin mir mit der Terminologie, "heures récupérables", nicht ganz sicher, ob die obigen Übersetzung korrekt ist. Danke.

    VerfasserAnn-Sophia (1250976) 09 Okt. 22, 17:25
    Kommentar

    Ich würde ja eigentlich "nachholbar" (für "récupérable") bzw "nachgeholt" ("récupérée") schreiben; da ausfallende Arbeitsstunden (zumindest in Frankreich : Article R 3121-24 des Code du travail) aber auch vorgearbeitet werden können (bspw. Brückentage), sind "ausgleichbar" bzw."ausgeglichen" vielleicht besser.


    Mein Vorschlag dementsprechend :


    Mit Ausnahme von Zuschlägen, die im Monat der Leistungserbringung bgezahlt werden, werden die ausgleichsfähigbaren Stunden in dem Monat bezahlt, in dem sie nachgeholtausgeglichen wuerden.



    #1VerfasserKurt A. (1313470) 10 Okt. 22, 14:36
    Kommentar

    Es gilt zu unterscheiden:

    • Récupération des heures supplémentaires = Ausgleich geleisteter Überstunden durch den Arbeitgeber
    • Les heures de récupération = Nachholen von Ausfallstunden durch den Arbeitnehmer


    Im Grunde geht es darum, dass Ausgleichsstunden in jedem Fall erst mit Leistungserbringung und nicht bei Entstehung bezahlt werden. Nur für echte Überstunden (keine Nachholstunden) wird ein Zuschlag bezahlt, auch dann wenn die Arbeitszeit später ausgelichten wird. Der Zusschlag wird in dem Monat ausbezahlt, in dem die Überstunden geleistet wurden (und nicht dann, wenn die Überstunden durch Freizeit kompensiert werden). Nachholstunden werden dann bezahlt, wenn sie geleistet werden und nicht bereits bei Entstehung.


    #2Verfasserrobojingler (1321596) 10 Okt. 22, 17:10
    Kommentar

    Vielen Dank, das hat mir schon weitergeholfen.

    #3VerfasserAnn-Sophia (1250976) 13 Okt. 22, 21:55
     
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