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Reinigungsflüssigkeiten können brennbar sein, müssen es aber nicht. Ebenso wie brennbare Flüssigkeiten zu Reinigungszwecken herangezogen werden können, aber nicht unbedingt. Außerdem passen [TECH.] und [Oberflächenbehandlung] nicht zu einander
Jawoll, weg.
Siehe Wörterbuch: loss of containment
loss of containment [CHEM.] - ungewollter Austritt von Stoffen aus einem System
Hm, ich würde es ungern einfach löschen. Es gibt ja bereits einen andern Eintrag, aber der ist auf deutscher Seite eigentlich eine Umschreibung, daher ja wohl auch die Darstellung in kursiver Schrift.
Für "loss of containment of liquids" könnte man "Auslaufen" anbieten, für "loss of containment of gas" könnte man "Austreten". Was meint Ihr?
#2 ja, wirkt auf mich gut. Sollte das "ungewollt" mit rein, oder wird das durch Auslaufen und Austreten schon deutlich?
M.E. muss "ungewollt" nicht rein.