Sie scheinen einen AdBlocker zu verwenden.
Wollen Sie LEO unterstützen?
Dann deaktivieren Sie AdBlock für LEO, spenden Sie oder nutzen Sie LEO Pur!
Steht in einem Überlassungsvertrag.
Mit dem mittleren Teil des Satzes komme ich absolut nicht klar.
Kann da jemand helfen ?
Für ein Niessbrauchsrecht wird in D und CH ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Dieses basiert jedoch auf einem bereits vorhandenen Grundbuchblatt (Stammwert). So z.B. ein Erbbaurecht auf ein (vorhandenes) Grundstück.
Vorschlag: de la parcelle d‘origine
Vielen Dank robojingler.
Hätte jemand einen Übersetzungsvorschlag ? Ich stehe wirklich auf dem Schlauch !
Mein Übersetzungsvorschlag wäre, dass du in deine Auslassgungstelle oben einfach de la parcelle d‘origine einsetzt, dann müsste das eigentlich passen. Und statt supporter würde ich noch assumer schreiben.
Juste une piste
L'ayant droit doit acquitter les frais publiques relatifs au bien ainsi que les frais extraordinaires calculés sur la base de la valeur de l'usufruit, par exemple les coûts de viabilisation conformément au code de la construction en vigueur, le BauGB allemand.
Y a que les avocats pour formuler une phrase aussi alambiquée
les frais publics
charges publiques grevant (l'immeuble)