"Mit einer zu vermutenden Grundbedeutung ‘feierlicher Spruch’ entwickelt sich Bann zu einem zentralen Begriff des mittelalterlichen Rechts. Es bezeichnet einen ‘Befehl’, ein ‘Gebot, Verbot unter Strafandrohung’, danach auch ‘Einberufung zum Gericht’"
https://www.dwds.de/wb/Bann (unter "Etymologie"; meine Fettsetzung)
"Bann [...] Wort der mittelalterl. Rechtsspr.
1 'Gebot oder Verbot unter Strafandrohung'"
(Hermann Paul: Deutsches Wörterbuch, 9. Aufl. 1992)
"bann, das ausgesprochne, gebotne und verbotne, edictum, interdictum; der friede, in den land, wald, leute gesetzt werden, der aufruf des heers (heerbann)."
https://www.dwds.de/wb/dwb/bann (Deutsches Wörterbuch der Brüder Grimm)