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Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsvertreter
Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Versicherungsvermittler vermitteln gewerbsmäßig Versicherungsverträge und können natürliche und juristische Personen sein.
1. Versicherungsmakler
Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)). Er ist bei gewerblicher Tätigkeit Handelsmakler im Sinne des § 93 HGB, bei nicht gewerblicher Tätigkeit Makler im Sinne des § 652 BGB. Die Vorschriften des VVG sind jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig. ...
... 2. Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (§ 59 Abs. 2 VVG). Er ist auch Handelsvertreter im Sinne der §§ 92, 84 HGB. Die Regelungen des VVG sind gegenüber denen des HGB jedoch vorrangig. Er ist als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, für einen Versicherer Verträge zu vermitteln und ggf. auch abzuschließen sowie bei Ihrer Verwaltung und Erfüllung mitzuwirken. Er ist gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet, sich um den Abschluss von Versicherungsgeschäften zu bemühen. Der Versicherungsvertreter steht im Lager des Versicherers und hat in der Regel Empfangsvollmacht für das Versicherungsunternehmen. ...
... 3. Abgrenzung
In vielen Fällen ist die Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und -vertreter äußerst schwierig und auch in Rechtsprechung und Lehre in den meisten Fällen noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen mit Versicherern betraut. Der Makler steht wirtschaftlich auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen wahrzunehmen. Der Versicherungsvertreter steht dagegen auf der Seite des Versicherers und vermittelt in dessen Auftrag Versicherungsverträge. ...