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    Insurance broker - Versicherungsvertreter

    Wrong entry

    Insurance broker - Versicherungsvertreter

    Examples/ definitions with source references

    https://en.wikipedia.org/wiki/Insurance_broker

    An insurance broker is an intermediary who sells, solicits, or negotiates insurance on behalf of a client for compensation. An insurance broker is distinct from an insurance agent in that a broker typically acts on behalf of a client by negotiating with multiple insurers, while an agent represents one or more specific insurers under a contract.


    s.a. related discussion: Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter


    Comment

    Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter: In Deutschland und auch in US, Canada und GB handelt es ich um rechtlich streng getrennte Berufe. Zwar werden sie in der Umgangssprache munter durcheinander geworfen - LEO sollte diesem Fehler aber keinen Vorschub leisten.

    Author conrad (347505) 17 Apr 23, 19:17
    Context/ examples


    Aktuell hat Leo :


    Dictionary: Versicherungsmakler

     insurance broker [VERSICH.]      der Versicherungsmakler Pl.: die Versicherungsmakler

    policy dealer [VERSICH.]      der Versicherungsmakler Pl.: die Versicherungsmakler

    policy broker [VERSICH.]      der Versicherungsmakler Pl.: die Versicherungsmakler


    Dictionary: Versicherungsvertreter

     insurance agent         der Versicherungsvertreter Pl.: die Versicherungsvertreter

    insurance canvasser         der Versicherungsvertreter Pl.: die Versicherungsvertreter

    insurance salesman         der Versicherungsvertreter Pl.: die Versicherungsvertreter

    insurance broker [VERSICH.]      der Versicherungsvertreter Pl.: die Versicherungsvertreter




    Comment



    Für die deutschsprachige Seite :


    https://www.ihk.de/emden/produktmarken/starth...versicherungsmakler-versicherungsvertreter-2362246

     Abgrenzung Versicherungsmakler - Versicherungsvertreter

    Versicherungsvermittler ist der Oberbegriff für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Versicherungsvermittler vermitteln gewerbsmäßig Versicherungsverträge und können natürliche und juristische Personen sein.

    1. Versicherungsmakler

    Ein Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)). Er ist bei gewerblicher Tätigkeit Handelsmakler im Sinne des § 93 HGB, bei nicht gewerblicher Tätigkeit Makler im Sinne des § 652 BGB. Die Vorschriften des VVG sind jedoch vorrangig zu berücksichtigen. Der Makler ist treuhänderischer Sachwalter des Kunden und ist als solcher verpflichtet, die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich wahrzunehmen. Versicherungsunternehmen gegenüber ist er unabhängig. ...

     ...  2. Versicherungsvertreter

    Versicherungsvertreter ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen (§ 59 Abs. 2 VVG). Er ist auch Handelsvertreter im Sinne der §§ 92, 84 HGB. Die Regelungen des VVG sind gegenüber denen des HGB jedoch vorrangig. Er ist als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut, für einen Versicherer Verträge zu vermitteln und ggf. auch abzuschließen sowie bei Ihrer Verwaltung und Erfüllung mitzuwirken. Er ist gegenüber dem Versicherungsunternehmen verpflichtet, sich um den Abschluss von Versicherungsgeschäften zu bemühen. Der Versicherungsvertreter steht im Lager des Versicherers und hat in der Regel Empfangsvollmacht für das Versicherungsunternehmen. ...

     ...  3. Abgrenzung

    In vielen Fällen ist die Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und -vertreter äußerst schwierig und auch in Rechtsprechung und Lehre in den meisten Fällen noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsnehmer beauftragt und wird von ihm mit der Vermittlung von Verträgen mit Versicherern betraut. Der Makler steht wirtschaftlich auf der Seite des Kunden und hat dessen Interessen wahrzunehmen. Der Versicherungsvertreter steht dagegen auf der Seite des Versicherers und vermittelt in dessen Auftrag Versicherungsverträge. ...




    #1Authorno me bré (700807) 17 Apr 23, 19:49
    Comment

    Und der letzte Eintrag "insurance broker [VERSICH.]      der Versicherungsvertreter Pl.: die Versicherungsvertreter" ist eben falsch.


    Die Aussage "In vielen Fällen ist die Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und -vertreter äußerst schwierig und auch in Rechtsprechung und Lehre in den meisten Fällen noch nicht abschließend geklärt." ist völlig veraltet. Mit der VVG-Reform 2007 (§§ 59 ff VVG) und den entsprechenden Änderungen in der Gewerbeordnug (§ 34d GewO) sind die beiden Tätigkeitsfelder eindeutig und rechtlich verbindlich getrennt.

    #2Authorconrad (347505) 17 Apr 23, 20:18
    Comment

    Auch wenn die Tätigkeitsfelder in der Theorie getrennt sind, gibt es in der Praxis genügend Versicherungsmakler, die Provisionen von Versicherungsunternehmen erhalten, wenn sie ihren Kunden deren Versicherungen empfehlen - scheinunabhängige Makler. Das ändert freilich nichts daran, dass man sie terminologisch auseinanderhalten sollte.

    #3AuthorRominara (1294573)  18 Apr 23, 10:06
     
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