Dazu auch :
http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Mahlgast,+der
Mahlgast, der
[29] Der Mahlgast, des -es, plur. die -gäste, diejenigen Personen, welche ihr Getreide in einer Mühle mahlen lassen. Der Müller hat viele Mahlgäste, wenn viele Personen bey ihm mahlen lassen. Zwangpflichtige Mahlgäste, welche verbunden sind, in einer gewissen Mühle mahlen zu lassen. S. Gast. Nieders. Mahlgenoten, Mahlgenossen, in Baiern Mahlmann, im Plural Mahlleute. ...
Quelle: Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 29 ...
http://www.mueller-kyllburg.de/kurfuersten/ky...
... Der Müller war gehalten, ein ordentliches Buch zu führen, das zu mahlende Getreide auf seine Qualität zu prüfen und zu wiegen. das Gewicht unter Tag und Jahr und unter Beifügung des Namens von Mühlgast und Müller zu verzeichnen. Zu diesem Zweck sollte der Müller eine "richtige Waag" in der Mühle halten. Dem Mahlgast mußte das aus seiner eigenen Frucht hergestellte Mehl unverfälscht geliefert werden; die Frucht durfte nicht vertauscht werden, widrigenfalls der Müller, der auch für sein Gesinde und seine Hausgenossen geradezustehen hatte, den Schaden zu erstatten hatte und daneben sich schärfster Strafe aussetzte. Kein Mahlgast durfte ohne Not dem anderen vorgezogen werden, die zur Mühle gegebene Frucht mußte längstens in drei oder vier Tagen gemahlen werden. ...