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    Falscher Eintrag in LEO?

    to render a service - einen Dienst erweisen

    Falscher Eintrag

    to render a service - einen Dienst erweisen

    Kommentar

    Meiner Ansicht nach gibt es im Dt. „etw. erweisen“ ohne Dativ-Objekt nicht. Deswegen würde ich den Eintrag "to render a service – einen Dienst erweisen" streichen. Es gibt ohnehin schon den Eintrag "to render a service to so. – jmdm. einen Dienst erweisen".

    Verfasser Nikolas (253620) 22 Sep. 23, 13:19
    Kommentar

    evtl. die deutsche Seite ändern auf


    eine Dienstleistung erbringen ?

    #1Verfasserwienergriessler (925617) 22 Sep. 23, 18:18
    Kommentar

    Zu #1: Das finde ich auch - "einen Dienst erbringen" - ohne Dativobjekt.



    #2VerfasserSeltene Erde (1378604) 24 Sep. 23, 14:43
    Kommentar

    Wenn "erbringen", dann bitte auch "Dienstleistung" (wie wienergriessler angesprochen hatte), einen Dienst kann man (zumindest nach meinem Sprachgefühl) nicht erbringen. Auch wenn ich das momentan nicht mit Belegen unterfüttern kann.


    Aber davon abgesehen, in einer allgemeinen Verwendung, also ohne dass der Empfänger konkret angesprochen wird, sehe ich es als durchaus möglich an, "Dienst erweisen" auch ohne Dativ-Objekt zu verwenden. Ich unterstütze eine Streichung aber trotzdem. Aus Gründen der nicht notwendigen Redundanz, die dieser Eintrag darstellt. 🙂

    #3Verfasserm.dietz (780138)  25 Sep. 23, 11:18
    Kommentar

    Hast völlig recht, m.dietz. Das war von mir versehentlich nicht richtig geschrieben.

    #4VerfasserSeltene Erde (1378604) 25 Sep. 23, 12:21
     
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