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    Voce errata

    sfruttamento della prostituzione [JURA] - Ausbeutung der Prostitution [Strafrecht]

    Voce errata

    sfruttamento della prostituzione [JURA] - Ausbeutung der Prostitution [Strafrecht]

    Esempi/ definizioni con fonti
    Commento

    »Ausbeutung der Prostitution« ergibt – zumindest auf Deutsch – keinen Sinn, es handelt sich der Sache nach ja nicht um die Ausbeutung des Gewerbes, sondern um die Ausbeutung der Gewerbetreibenden. Entsprechend gibt es im deutschen Strafrecht den Tatbestand der »Ausbeutung von Prostituierten« (§ 180a StGB). (Als Straftatbestand ist »Ausbeutung von Prostituierten« (§ 180a StGB) nicht identisch mit »Zuhälterei« (§ 181b StGB); für »Zuhälterei« im umgangssprachlichen Sinne enthält LEO bereits den Eintrag »sfruttamento«.)


    M.E. wäre es sinnvoll, den in LEO als juristisch gekennzeichneten Terminus »sfruttamento della prostituzione«, mit dem (korrekten) juristischen Terminus »Ausbeutung von Prostituierten« wiederzugeben.

    Autoreextraneus (867389)  26 Sep 23, 21:09
    Commento

    Dazu die oben verlinkten Gesetzestexte :



    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__180...

     Strafgesetzbuch (StGB)

    § 180a Ausbeutung von Prostituierten

    (1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer

    1.      einer Person unter achtzehn Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung, gewerbsmäßig Unterkunft oder gewerbsmäßig Aufenthalt gewährt oder

    2.      eine andere Person, der er zur Ausübung der Prostitution Wohnung gewährt, zur Prostitution anhält oder im Hinblick auf sie ausbeutet.


    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__181...

      Strafgesetzbuch (StGB)

    § 181a Zuhälterei

    (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

    1.      eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

    2.      seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,

    und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen. ...


    #1Autoreno me bré (700807) 27 Sep 23, 09:53
     
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