Vorsteuer
Als Vorsteuer wird die Umsatzsteuer bezeichnet, die einem Unternehmer beim
http://www.steuerlexikon-online.de/Vorsteuer.htmlErwerb von Lieferungen oder sonstigen Leistungen in Rechnung gestellt wird. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer können Unternehmer mit der Umsatzsteuer, die sie auf ihre Lieferungen oder sonstigen Leistungen erheben müssen, verrechnen (Vorsteuerabzug). Dies geschieht im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung.
Beispiel: Ein Unternehmer erwirbt eine Maschine. Die Rechnung weist folgende Positionen aus:
Maschine 10.000 ¤
Umsatzsteuer (16%) 1.600 ¤
Gesamtbetrag 11.600 ¤
Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann der Käufer der Maschine als Vorsteuer vom Finanzamt zurück fordern.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer gehört zu den Verkehrssteuerarten. Private Verbraucher sowie öffentliche Verbraucher werden beim Erwerb von Gütern und Leistungen mit der Umsatzsteuer belastet. Unternehmer können die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen, wenn sie die mit Umsatzsteuer belasteten Güter und Leistungen für unternehmerische Zwecke einsetzen. Mit dem Vorsteuerabzug wird ihnen die Umsatzsteuer zurück gezahlt. Der Unternehmensgewinn wird daher nicht mit der Umsatzsteuer belastet. Im Gegenzug sind Unternehmer jedoch verpflichtet auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Hierfür und für den Vorsteuerabzug müssen Unternehmer monatlich, quartalsweise oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer abzügich der vereinnahmten Vorsteuer an das Finanzamt zahlen.
http://www.steuerlexikon-online.de/Umsatzsteu...Die Umsatzsteuer wird auf Lieferungen (z.B. Waren) und sonstige Leistungen (z.B. Dienstleistungen) erhoben. Sie beträgt 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz) oder 16 Prozent. Bemessungsrundlage für die Umsatzsteuer ist das für die Lieferung oder Leistung vereinnahmte Entgelt. Von der Umsatzsteuer können Kleinunternehmer befreit werden. Zudem sind bestimmte Berufgruppen (z.B. Ärzte) von der Erhebung der Umsatzsteuer ausgeschlossen.
http://asesores.com/fiscal/iva4.htmIVA REPERCUTIDO: llamamos así al IVA que repercutimos nosotros en nuestra factura. Por ejemplo, si vendemos un mueble de 100.000 pts., tendremos que añadirle el IVA de 16.000 ptas., y cobrar al cliente 116.000 ptas. Estas 16.000 ptas. es el iva repercutido.
IVA SOPORTADO: es el IVA que pagamos al comprar algo. Por ejemplo, si compramos madera para hacer el mueble que hemos vendido, y la madera nos costó 30.000 ptas., el iva que habremos pagado será 4.800 ptas. y el total de la factura de 34.800 ptas.
IVA A PAGAR: es la diferencia de todo el IVA repercutido de un trimestre, menos todo el IVA soportado de un trimestre.