Beispiele/ Definitionen mit Quellen | (1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. (1) If the sale occurs in the course of business for both parties to the sale, the buyer shall have to examine the goods without delay after delivery, inasmuch this is feasible during the normal course of business. If a defect is found, he has to notify the seller of this without delay.
(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. (2) If there is no notification of the seller, the goods shall be deemed accepted by the buyer, if the claim is not based on a defect that was not discernible in the examination.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. (3) If a defect becomes apparent later, the buyer has to notify the seller without delay upon discovery of the defect, or else the goods shall be deemed accepted also as concerns this defect.
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Kommentar | Heul, die Sätze sind im Deutschen ja schon sperrig - und mein Übersetzungsversuch macht's nicht unbedingt besser...
Die englische Version, die ich erstelle, soll nur als Illustration dienen für eine Erläuterung der Rechtslage in Deutschland. Deshalb käme es mir vor allem auf Verständlichkeit an (für juristische Laien). Gerade Verständlichkeit habe ich bislang aber erfolgreich vermieden, glaube ich.
Verbesserungsvorschläge höchst willkommen! |
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